Mich regt es unfassbar auf, dass Vermieter sich bei diesem Thema so rausreden können. Zumal es eben so pauschal (zumindest soweit ich mich an einige wenige Urteile erinnere) nicht rechtens ist. Aber wer will da schon rechtlich gegen vorgehen?
Wenn man als Vermieter in seinem Eigentum, für das man i.d.R. hart gearbeitet und viel gespart hat, keinen Hund haben möchte, dann ist das m.A.n. zu akzeptieren. Aus eigener, sehr sehr schlechter Erfahrung, würde ich Hundehaltung zukünftig auch nicht mehr erlauben.
Da uns die von dir verlinkten Urteile ebenfalls bekannt sind, steht bei uns der Entschluss fest, dass wir nach dem Auszug der momentanen Mieterin nicht mehr fremd vermieten werden. Entweder eines unserer Kinder mag dann in das Häuschen ziehen oder es wird verkauft.
Die erhaltene Miete wiegt den Ärger und die Sanierungskosten (sowie den dadurch erzwungenen Leerstand) schlicht nicht auf, wenn man mit Mietern Pech hat. Leider greift in den letzten Jahren gefühlt die Einstellung immer mehr um sich, „Als Mieter muss ich auf nix aufpassen, nix pflegen und kann tun und lassen, was ich will. Schließlich werf ich dafür dem Vermieter jeden Monat Geld in den Rachen.“
Das finde ich ganz ehrlich auch absolut zu respektieren. Als Vermieter hat man in Deutschland oftmals sowieso schon ganz schlechte Karten, ich kann jeden verstehen, der da vorsichtig ist. Und wie gesagt, auch wenn es rein rechtlich möglich ist einen Hund zu halten, wenn man das gegen den Willen der Vermieter durchsetzt kann das doch nur nach hinten losgehen. Auch falls es dann man Ärger mit den Nachbarn gibt, da steht man dann ganz alleine da.