Alles anzeigenNatürlich kann man den Hund nicht einfach wegnehmen, deswegen sagte ich ja ich würde den entweder nehmen und zum Tierschutz bringen oder das Vetamt wird eingeschaltet, dann können die sich drum kümmern, dann wird der Welpe wahrscheinlich auch weggenommen und es gibt Ärger, denn Welpen mit sechs Wochen zu kaufen ist nicht erlaubt. Das könnten die sich dann aussuchen.
Aber das (fettmarkierte) geht eben nicht.
Du kannst den Hund nicht "nehmen und zum Tierschutz bringen". Da gibt es kein "oder".
Du kannst das Vet.-Amt oder Ordnungsamt einschalten. Meinetwegen noch das Finanzamt (wenn das gewerblich ist).
Aber der Hund gehört faktisch den Eltern / Bruder. Den da weg zu nehmen ist Diebstahl (ja, auch innerhalb der Familie) und "der Tierschutz" sind irgendwelche Privatleute, so kann sich jeder nennen (und da gibt es genug schwarze Schafe). Der einzige Weg ist offiziell über die Behörden.
Und selbst, wenn die Eltern zustimmen, den Hund an "den Tierschutz" zu übergeben, muss man erstmal jemand finden, der den Hund annimmt - Verpflichtung dazu gibt es nämlich nicht ... außer, wenn der Hund vom Vet.-Amt beschlagnahmt wird ... wo wir wieder beim offiziellen Weg sind.
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Ich glaub du willst mich nicht verstehen, ich hab ja geschrieben das können sie sich aussuchen. Heißt, ich würde sagen, ich bring jetzt den viel zu kleinen und vielleicht kranken Welpen zum Tierschutz, wenn sie das nicht möchten, dann rufe ich beim Vet-Amt an. Und ja ich würde das machen, denn der Hund täte mir furchtbar leid und laut den Aussagen der TE word sich auch dort nicht um den Hund gekümmert, sondern der 12-jährige soll mal machen, und das ist bei einem sechs Wochen alten Welpen noch dramatischer.