Etwaige Folgekosten bei bleibendem Schaden und Schmerzensgeld gehen dann mWn direkt an den Schädiger, da bin ich aber nicht sicher.
Schmerzensgeld geht direkt vom geschädigten an den HH des Hundes, wenn die Versicherung nicht zahlen muss. Bei den Folgeschäden sind es meines Wissens "nur" die Ausfallssummen (Hilfe in der Schule, Schadensersatz.), die die Eltern selber vor Gericht erstreiten müssen. Das medizinische (die Handschiene, zb.) Würde weiterhin von der KK eingefordert werden nachdem diese in Vorleistung gehen.
Aber ich stimme Phonhaus zu, liebe TE, gehe bitte zum Anwalt und lasse dich umfassend beraten, das ist das einzig richtige. Denn da gibt es soviel wenn und aber das berücksichtigt werden muss, daher wäre das ohne Anwalt einfach jetzt blöd weiter zu machen.
Zum Rest ist schon alles gesagt worden. Auch ich denke es wäre das beste für euch Einzelstunden bei einem Trainer der mit Collies die beißen auch kann und bis dahin sichern sichern sichern, wäre das vernünftigste auch in Hinblick auf das was auf euch zu kommt.