Ich habe jetzt nicht alles gelesen (aber hoffentlich alles, was mir wichtig erscheint), denn 54 Seiten dreht es sich ja irgendwie im Kreis.
Warum ich jetzt doch schreibe? ich versuche das Ganze von einer anderen Seite zu beschreiben, denn in meinen letzten Berufsjahren war ich u.a. mit solchen Dingen (Ordnungsamt bzgl Hundehaltung etc) tätig.
Das OA bekommt idR eine Meldung von TA, wenn es zu solch schweren Vorfällen kommt.
Das OA muss darauf reagieren und wird immer zunächst eine Maulkorb- und Leinenpflicht anordnen. Mit diesem Bescheid wird dem HH mitgeteilt, dass er einen Termin zur persönlichen Anhörung machen kann, denn das OA kennt nur eine Seite der Medaille.
Nimmt der HH diese Möglichkeit der persönlichen Anhörung nicht wahr, schildert also dem OA den Vorfall aus seiner Sicht nicht, so ist das sein Problem.
Wie hätte ich reagiert? Die Maulkorb- und Leinenpflicht für die beiden großen, in den Vorfall verwickelten Hunde, wäre geblieben (auch für den BC, sofern der das überlebt hätte), mit dem deutlichen Hinweis, dass es bei eines Verletzung dieser Anordnung zum kostenpflichtigen Wesenstest kommt.
Bei der kleinen Hündin, die nicht beteiligt war, hätte ich die Maulkorbpflicht aufgehoben, die Leinenpflicht jedoch weiter angeordnet.
Wenn es Dir, Alice, also wirklich "nur" um die Aufhebung der Maulkorbpflicht für die Junghündin geht, hättest Du Dir den Gang zum Anwalt wahrscheinlich sparen können.