Ich kann dir nur insofern ein Hinweis liefern, alsdass das bei der Anmeldung (jedenfalls derzeit) niemanden interessiert.
ich habe mich da jetzt mal durchgewühlt und verstehe das Berliner Hundegesetz (hier zu finden) insbesondere mit den Paragrafen 16 und 33 so, dass Hunde, die nicht mit entsprechend qualifizierter Erwerbsbescheinigung erworben werden, schlimmstenfalls eingezogen werden können, von den bis zu 10 TEUR Geldbuße abgesehen, würde ich sowas nie riskieren.
Und das ganz unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Strafen:-)
Ja, deine Recherche stimmt. Aber es fragt niemand. Ich selbst habe in den letzten 2 Jahren 3 Hunde angemeldet in Berlin.
Außerdem bin ich Züchter in Berlin, habe den §11b extra gemacht und habe einige Hunde nach Berlin verkauft und niemand wollte bei der Anmeldung meinen Sachkundenachweis sehen.
Edit: Ich habe z.B. einen Hund aus dem Ausland importiert. Da kann natürlich kein Züchter den §11b vorweisen 🤷♀️.