Die Würde des Menschen ist unantastbar
Und die Freiheit des Einzelnen hört da auf wo die des nächsten beginnt. Es geht hier um Situationen wo :
- alternativ zum Stellen durch den Hund die Sicherheitsorgane Schusswaffen einsetzen müssten
- Täter (Schuss)Waffen gegen Sicherheitsorgane einsetzen
- Gewaltverbrechen gegen andere Menschen wie das Platzieren eine Bombe verhindert werden sollen
Ich glaube nicht das die Urväter unseres Grundgesetzes an Schutzdienst mit Hunden gedacht haben als sie das als ersten Artikel festgelegt haben. Der Umgang mit Tätern muss menschlich und unter Wahrung ihrer Würde sein, ja, das heißt aber nicht das man sie nicht festsetzen darf - wenn das sinnvoll ist auch mit Einsatz von Hunden.
Nur meine Meinung dazu.