Aus meiner Sicht ist das Schreiben der BG, wie ähnlich auch schon etliche Posts vorher geschrieben wurde, ein völlig normaler Vorgang.
Meine Zeit in der "Stellenleitung Zustellung" wie es sich damals nannte, ist zwar schon länger her. Aber noch heute wird in der jährlich stattfindenden Unterweisung das Vorgehen thematisiert. Wenn ein Hundebiss oder eine Verletzung welcher Art auch immer, die während der Arbeitszeit aufgetreten ist, gemeldet wird, wird idR eine Unfallmeldung aufgenommen. Stichwort: melden macht frei. Ich habe meine Mitarbeiter immer lieber gleich zum Durchgangsarzt geschickt. Damit eben die Formalien auf jeden Fall eingehalten werden. Und über die DGUV kommt die BG ins Spiel.
Ich habe beim Füttern einmal die Tür nicht schnell genug geschlossen und bin mit meiner Wade einer Hundeschnauze, die eigentlich ein anderes Ziel vor Augen hatte, in die Quere gekommen. Pflaster draufgeklebt und gut. Mein Mann kommt nach Hause, guckt es sich an, wird bleich und schickt mich zum Hausarzt. Hausarzt wird bleich und schickt mich in die nächste Klinik. Was ich weder gesehen noch gemerkt habe: Ein gutes Stück von der Wade war abgerissen und hing herab! Also quer. Als Beißvorfall wurde die Verletzung sofort aufgenommen. Es wurde auch geprüft, ob meine Schilderung des Ablaufs zu der Art der Verletzung passte. Weil es die eigenen Hunde, die eigene Doofheit und eine plausible Situation war, wurde auf eine weitere Meldung verzichtet.