..bevor ich meinen Traumberuf / Berufstraum wegen eines Angestellten oder Verbeamteten mit so sonderbaren und sehr eigenwilligen geistigen Höhenfügen aufgebe, würde ich so etwas grandenlos durchziehen! Und diese Leute wollen sich wegen so einer Sache, die zudem medial sehr viel negative Aufmerksamkeit auf sich ziehen kann, nicht die turnusmäßig nächste Salärerhöhung oder Beförderung vers**en lassen.. auch umgekehrt wird ein Schuh daraus: jeder Bürger kann seinem zuständigen Amtstierarzt das Berufsleben SEHR schwer machen..
Zunächst einmal geht es hier nicht um "sonderbare und sehr eigenwillige geistige Höhenflüge", sondern um eine Rechtslage, die nicht ganz genau geregelt ist. Aus §11 (1) 8. f geht lediglich hervor, dass es "der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf". Hier sind keinerlei Voraussetzungen gesetzlich geregelt und damit geht es in die Verwaltungsvorschriften. Hier ist nur in Anlage 5 die berufliche Qualifikation und deren Nachweis gefordert. Immer noch keine eindeutige Regelung! Und damit wird es dann Sache der Bundesländer bzw. des jeweiligen Kreises. Es kann also sehr schwer werden, diesen Nachweis in der jeweils geforderten Form zu erbringen. Auch die Fragen, die in einem Fachgespräch gestellt werden können, sind nicht in einem Fragenkatalog festgehalten und somit gibt es auch keine Musterantworten. Natürlich wirst Du immer einen Anwalt finden, der bereit ist, Deinen Fall zu übernehmen. Die Kosten für ein Erstgespräch liegen idR bei ungefähr 200 Euro. Weitere Kosten bleiben abzuwarten.
Die Beförderung von Beamten ist, jedenfalls in meinem Fall, genau geregelt. Und eine Beförderung scheitert mit Sicherheit an dem "Gemaule irgend so einer Hunde-Tussi". Da gibt es andere Gründe. Auch die Bedeutung der sozialen und sonstiger Medien wird deutlich überschätzt. Das haben viele Hundetrainer erleben müssen, als das Gesetz eingeführt worden ist.
Es gibt in Deutschland die freie Berufswahl. Die ist aber durchaus häufig an bestimmte Voraussetzungen zur Ausübung gebunden. Ob es Dir passt oder nicht! Du möchtest gerne Schädlingsbekämpfer werden? Ja, dass kannst Du machen. Unter bestimmten Voraussetzungen. Du möchtest gerne zur Berufsfeuerwehr? Auch das geht, unter bestimmten Voraussetzungen. Bevor ich in einen "Kampf" ziehe, schalte ich als erstes den Verstand ein.........