Ist das schon wieder in jedem Bundesland anders?
Ich muss als Beamtin keinen Grund für Teilzeit angeben. Ich kann es beantragen.
Klar kann es der Vorgesetzte ablehnen, aber da muss er schon echt gute Gründe haben oder die Stelle an sich nicht Teilzeit geeignet. Ansonsten darf er es nicht einfach so ablehnen. Tarifbeschäftigte müssen einen genauen Grund angeben.
Ich bin in Niedersachsen.
Das ist glaube ich überall gleich, aber bei uns (NRW) hat man ohne Kinder nicht so gute Karten, da die Vorgesetzten sich öfter quer stellen, weil sie zB halbe oder sonst wie reduzierte Stellen nicht so gut neu besetzt bekommen.
Unser Landesbeamtengesetz sagt
"Beamtinnen und Beamten kann Teilzeitbeschäftigung bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen."
Und weiter
"Beamtinnen und Beamten ist auf Antrag die Teilzeitbeschäftigung bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu bewilligen, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Angehörige oder ein pflegebedürftiger Angehöriger tatsächlich betreut oder gepflegt wird."