“Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
(Stand: Februar 2007)
http://www.haustierimpfung.de/index2.htm
Laut TW Verordnung muss der Hund tatsächlich 3 Monate alt sein.
Laut Herstellerangabe im Beipackzettel sollte der Hund 12 Wochen alt sein...
http://www.pharmazie.com/graphic/A/36/8-20136.pdf
Ich denke, das ist Definitionssache. Besser formuliert wäre das mit der Angabe von Tagen. Aber ich denke, wenn sich ein TA auf den Standpunkt stellt, 12 Wochen = 3 Monate wäre das rechtlich zu argumentieren. Ist allerdings nur eine persönliche Einschätzung von mir.
LG Sabine