Beiträge von Phonhaus

    Hundundmehr


    Den Gedankengang finde ich nachvollziehbar und unterstützenswert. Mir fällts nur schwer, mir eine Umsetzung in (Rechts-)Praxis vorzustellen, die nicht wirklich ein gravierender Eingriff in die - wenn man so will - freie Marktwirtschaft darstellt und dann einfach Tücken und nicht kalkulierbare Konsequenzen mit sich bringen, die man im Vorfeld schlecht ermessen kann bzw. die das Ganze nur mit Riesenaufwand umsetzbar machen.

    Wenn ich so überlege: Man müsste Zulassungskriterien und Voraussetzungen für Zuchterlaubnis schaffen, private Vermittlung sicherheitshalber ganz verbieten, Importverbote bzw. -beschränkungen auf alle Hunde ausweiten ... Damit man ganz klar definiert hat, was eine legale Quelle ist. Den „freien Erwerb“ unter Strafe stellen. Sich den unweigerlich nachfolgenden Diskussionen stellen, ob davon nicht genau so andere Tierarten betroffen sein sollten ...

    So als denkbare Konsequenzen: Puppy Milll Betreiber z. B. könnten von solchen Regelungen profitieren, die auf eine Art Professionalisierung des Zuchtwesens hinauslaufen. Tatsächliche Ups-Würfe oder Privatabgabe, weil man seinem Tier nicht mehr gerecht werden kann, würden schwieriger ...

    Hundundmehr


    Im oberen Teil bin ich bei Dir.

    Zum Thema der Haftung gibts ja schon die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Die „Mitverantwortung“ für Züchter lässt sich aus meiner Sicht allerdings (bzw. gerade deswegen) nicht so regeln, dass das rechtlich (da sind wir jetzt ja voll im Haftungsrecht) irgendwie haltbar ist.

    Einstein51


    Der „Hundeführerschein“ ist so in etwa das, was der Sachkundenachweis mit Praxistest meint. Nur dass der Sachkundenachweis eben für jeden Hund abgelegt werden muss.


    Wäre aus meiner Sicht vorzuziehen, bei der Forderung nach einem Wesenstest für erwachsene Hunde sehe ich Hunde aus ungünstigen Verhältnissen, die neu vermittelt wurden, als die ganz klaren Verlierer (wieder mal). Und bei den Gelisteten ist es hier in Hessen schon so :( : Wenn ein Wesenstest verpflichtend angeordnet wird, dann kann keine allzu lange Zeitspanne bis zur Umsetzung verstreichen. Und das reicht dann fürs Training ggf. nicht.


    Dass ein sachkundiger Halter den Hund trotzdem führen kann ...


    Evemary_Pablo


    Danke für die Ergänzung und ich drück Dir die Daumen, dass es mit der Befreiung klappt.

    Von mir kam der Ruf auch nicht ;)


    Zu Deiner Frage: Ich erinnere an das Szenario mit dem erhobenen fuchtelnden Besenstiel und die (seitens des Prüfers) erwünschte Reaktion: Rückzug. Ja, ich gehe davon aus, dass diese Reaktion eher der Bolonka vom Vermehrer als der Malinois vom Züchter haben wird.

    Das Thema unkontrollierte Hundevermehrung ist mMn nichts, was Du mit einem Wesenstest effektiv angehen könntest. Deshalb meine Nachfrage.

    ??? Ich glaube, hier geht ziemlich was Durcheinander bzw. Du bist wieder ausschließlich bei den Sokas.


    Hunde vom Vermehrer müssen nicht zwingend ein aggressiveres Wesen haben als Hunde vom Züchter. Zumal Vermehrer hier im DF ja auch ein wenig aussagekräftiger Sammelbegriff ist und bei einigen vom Kofferraum bis zu Dissidenzzucht geht.

    Oh - sorry :ops:


    Es ist so, dass die einzelnen Länder da unterschiedlich sind. In Hessen ist der positive Wesenstest Voraussetzung dafür, dass der Hund überhaupt gehalten werden darf. Der Gassigang wird über die Sachkunde geregelt. Ein positiver Wesenstest heißt Befreiung von Leinenzwang. Hinsichtlich Maulkorb ist die hessische Verordnung nicht eindeutig.

    Sheltie-Power


    Echt? Ist zwar ein bisserl her, dass ich da aktiv war, aber zu der Zeit war mein Kenntnis-(und Handlungsstand - wie gesagt in Hessen): Den bestandenen Wesenstest musste der Hund haben (für die Maulkorbbefreiung). Als (auch zeitweiliger) Halter musste ich die Sachkunde und ein blütenweißes polizeiliches Führungszeugnis haben, um mit ihm in die Öffentlichkeit zu gehen.