Wie gesagt - ich verstehe das schon. Aber ich sehe es ähnlich wie
@Lurchers : Bei solchen Regelungen ist die Gefahr groß, eben nicht die zu treffen, die kommerzialisierten Welpenhandel betreiben, sondern Privatpersonen das Ganze schwerer zu machen.
Vom Gefühl und aus Tierschutzsicht her bin ich theoretisch auch komplett dabei, bei privat die gleichen Voraussetzungen anzusetzen wie beim Gewerbe. Aber das staatlicherseits verordnet, über das, was das Tierschutzgesetz schon vorschreibt?
Das ist zum Einen schon ein amtlicher Eingriff in den privaten Bereich, den ein Staat bitte nie niemals nicht ohne handfesten Grund fürs überwiegende Gemeininteresse vornehmen sollte. Und da fehlen mir in dieser Diskussion einfach objektiv belegbare Zahlen. Die Herkunft wird bei den Beißstatistiken ja nicht erhoben. Es ist schon schwierig, da überhaupt an populationsbereinigtes Zahlenmaterial zu kommen. Zum Anderen sehe ich halt auch wieder den Boom an ausgesetzten bzw. anderweitig entsorgten Tieren.
Und einfach auch in die Zukunft gedacht - wenn der Staat hier schon die Hand drinnen hat und die Einschränkung unkontrollierter Hundevermehrung als staatlich zu verfolgendes Ziel definiert hat - und die Maßnahme greift nicht. Was ist die nächste Maßnahme zum Erreichen des Ziels - Zwangssterilisation? Da gabs hier im Forum die Tage eine sehr interessante Diskussion, so abwegig ist das nicht.