Beiträge von Phonhaus

    Hundundmehr


    Wie gesagt - ich verstehe das schon. Aber ich sehe es ähnlich wie @Lurchers : Bei solchen Regelungen ist die Gefahr groß, eben nicht die zu treffen, die kommerzialisierten Welpenhandel betreiben, sondern Privatpersonen das Ganze schwerer zu machen.

    Vom Gefühl und aus Tierschutzsicht her bin ich theoretisch auch komplett dabei, bei privat die gleichen Voraussetzungen anzusetzen wie beim Gewerbe. Aber das staatlicherseits verordnet, über das, was das Tierschutzgesetz schon vorschreibt?

    Das ist zum Einen schon ein amtlicher Eingriff in den privaten Bereich, den ein Staat bitte nie niemals nicht ohne handfesten Grund fürs überwiegende Gemeininteresse vornehmen sollte. Und da fehlen mir in dieser Diskussion einfach objektiv belegbare Zahlen. Die Herkunft wird bei den Beißstatistiken ja nicht erhoben. Es ist schon schwierig, da überhaupt an populationsbereinigtes Zahlenmaterial zu kommen. Zum Anderen sehe ich halt auch wieder den Boom an ausgesetzten bzw. anderweitig entsorgten Tieren.


    Und einfach auch in die Zukunft gedacht - wenn der Staat hier schon die Hand drinnen hat und die Einschränkung unkontrollierter Hundevermehrung als staatlich zu verfolgendes Ziel definiert hat - und die Maßnahme greift nicht. Was ist die nächste Maßnahme zum Erreichen des Ziels - Zwangssterilisation? Da gabs hier im Forum die Tage eine sehr interessante Diskussion, so abwegig ist das nicht.

    hasilein75


    Danke für die ergänzende Information zu dem Fall. Wer da Recht hatte bzw. wo die Versionen sich treffen, wird sich unterm Strich wohl nicht mehr genau eruieren lassen. Aber ja - alles hat mehrere Seiten.


    Ich lese aus dem Artikel aber auch raus (habe jetzt keine weiteren Infos), dass der Hund bei aller Artgenossenunverträglichkeit 8 Jahre ohne Vorfall in der Familie gelebt hat. Einberufen zum Wesenstest wurde er ja nachträglich aufgrund der Zugehörigkeit zu
    einer gelisteten Rasse. Heißt, die Halter hatten ihn - bislang - so gehalten, dass nichts passiert ist.

    An sich doch genau das, was in den Threads zu unverträglichen Hunden vom Halter gefordert wird.

    Hektorine


    Kann ich gut nachvollziehen, weils hier in der Diskussion eben auch wegen des Wirrwarrs der Regelungen und der nicht konkretisierten Vorstellungen auch schwierig ist.


    In Hessen beinhaltet der Sachkundenachweis einen Praxisteil, bei dem der Hundeführer mit dem Hund die sogenannten Grundkommandos vorführt. Also Sitz, auch auf Distanz, Ablage, auch auf Distanz, Fuß laufen) Leinenführigkeit unter Ablenkung (waren bei mir durchaus nah herankommende Halter mit anderen Hunden), Freifolge (also beim Halter bleiben ohne Leine) unter der gleichen Ablenkung, Entfernen und dann Abrufen aus der Ablage. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ist fast 13 Jahre her (ich weiß allerdings noch, das Ronja Punktabzug bekommen hat, weil sie am Schluss, als eigentlich alles schon gelaufen war, den Prüfer geknutscht hat xD Aber wir haben auch just for fun trainiert und sie war gerade erst ein gutes Jahr).  

    Das ist natürlich sehr altbacken und müsste für eine wirklich auf Risikoprävention gerichtete Maßnahme natürlich deutlich modifiziert werden. Aber es gibt schon einen Einblick darein, dass man imstande ist, mit seinem Hund eine einfache Zusammenenarbeit aufzubauen.

    Menschliche Uneinsichtigkeit und Rücksichtslosigkeit - ja, da wirds schwierig, präventiv was zu machen, da helfen nur Sanktionen. Dafür gibts aber auch schon die Möglichkeit.

    Evemary_Pablo


    So hab ich es auch gehört und gelesen, danke. Als ich aktiv im Tierschutz war, hat man das bei den Listihaltern auch immer noch an allen Ecken und Enden gespürt. Und die schlechten Chancen haben die Listenhunde im Tierheim immer noch :( : Die RAD war zu der Zeit noch aktiv.

    So gemeint und gewollt war das alles sicher nicht, als die Gesetzgebung eingeführt wurde, da hat einfach das Entsetzen mitgerissen und den gesunden Menschenverstand überspült. Und genau das sollte nie mehr passieren. Traurig, dass so viel immer noch Realität ist und auf fruchtbaren Boden fällt.

    @frauchen07


    Genau das ist in der Realität durch die Listen passiert, das versuchen hier doch manche schon seit einiger Zeit zu erklären. Und kann zumindest in der Theorie immer noch passieren. Ein Durchfall beim Wesenstest heißt hier in Hessen Haltungsverbot


    ( Evemary_Pablo Korrigiere mich bitte, wenn ich da nicht ganz auf dem Laufenden bin). Heißt, Hund kommt ins Tierheim. Mit wenig Vermittlungschancen. Wenig Chance auf Artgenossenvergesellschaftung. Ob dass tatsächlich auch in den letzten Jahren noch unnötige Spritzen zur Folge hatte: Eher nicht.


    Aber zu Beginn der Listenzeit ja, beweisbar. Hamburg war da, wie hier auch schon erwähnt, ganz vornedran. Und hasilein75 hat vor einigen Seiten ja angesprochen, dass bei der Wahl zwischen lebenslanger Einzelhaltung im Tierheim und Einschläfern man schon ins Grübeln geraten kann.


    Und ich gehe mal davon aus, dass @Lurchers hier auch nicht Einschläferung bei nicht bestandenem Wesenstest gefordert hat, sondern einfach mal dazu auffordern wollte, die Konsequenzen aus so manchen Forderungen hier durchzudenken.