Die Kategorisierung in Listen nimmt das jeweilige Land vor. Es ist aber eine kommunale Entscheidung, ob bei einem Mischling die Haltungserlaubnis erteilt werden kann.
Nach meinem Infostand ist es umstritten bzw. noch nicht genau geklärt, ob die OEB als Kreuzung im Sinne der Hundeverordnung gelten muss. Und als Rasse steht sie in Bayern nicht auf der Liste. Deshalb wäre meine Einschätzung tatsächlich, dass man mal bei der Kommune nachfragen kann. Zumal es sich ja auch noch um eine Mischling mit nur Anteil OEB handelt.