Beiträge von Phonhaus

    @lea2020 Juristerei - ich spoiler mal

    Ja - aber dann wäre doch maßgeblich für die Entscheidung des künftigen Käufers, dass sich bei diesem Züchter ein Hund Giardien eingefangen hat, also seine Zuchtbedingungen (dass das auch mal passieren kann dahingestellt). Und nicht das Bekanntwerden. Und würde die Aussage des abgesprungenen Interessenten, das die Info maßgeblich für die Entscheidung war, tatsächlich für für einen positiven Entscheid über eine Schadensersatzforderung wegen eines entgangenen Gewinns führen? Rein aus dem Bauch hätte ich jetzt gesagt: „Da lehne ich mich mal entspannt zurück und lass den klagen...“

    Und zu 1 - jedenfalls ist das so bei den Verschwiegenheitserklärungen, die ich kenne: Die müssen mWn so formuliert sein, dass der unterzeichnende Partner genau aufgeklärt ist, auf was er sich einlässt, was an der erhaltenden Information er nicht kommunizieren darf und wie die Konsequenzen bei Verstoß sind. Damit er vor einer unwissentlichen Preisgabe oder einem Konflikt mit anderen Rechtsverordnungen geschützt ist.

    Das stelle ich mir bei einer pauschalen Vorabzusage nahezu unmöglich vor. Mal spekuliert: Die Untersuchung durch einen Tierarzt ergibt, dass der Züchter wissentlich eine Qualzucht produziert hat. Was ein Verstoß gegen das TierSchG darstellt und zur Anzeige gebracht gehört. Abgesehen davon, dass der Vertragsschluss unter falschen Angaben des Züchters erfolgt ist. Eine solche Klausel würde dem Käufer dann aber untersagen, das weiter zu verfolgen, da er es ja damit offenbaren würde? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Weise haltbar war (aber ich bin auch kein Jurist und habe tatsächlich schon einige Urteile gesehen, die ich mir nie hätte vorstellen können ...)

    Aber ist jetzt rein akademisches Interesse. Ich habe nicht vor, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.

    Ich bin zwar keine Juristin, habe aber beruflich recht viel mit Verträgen zu tun und da tun sich mir einige Fragen auf. Ist aber schwierig, ohne da ein Vertragsbeispiel gesehen zu haben.

    1. Wie argumentiert der Verkäufer den Hintergrund der Verschwiegenheitsklausel und präzisiert sie zu Genüge, so dass der Käufer nicht unwissentlich dagegen verstoßen kann oder wegen einer rechtlichen Verpflichtung (wie sie sich z. B. aus dem TierSchG ableiten könnte) dagegen verstoßen muss?

    2. Zugrunde Liegendes Interesse des Verkäufers wäre was - Wahrung eines Geschäftsgeheimnisses? Auch da sehe ich Argumentationsprobleme. Ja, da gibts natürlich ein Interesse, Erbkrankheiten zu verschweigen. Aber ausschließlich dann, wenn der Züchter beabsichtigt, Hunde aus Verpaarungen mit dem übertragenden Elternteilweiterhin als gesund zu verkaufen. Was er mMn schlechterdings nicht anbringen kann. Oder stehe ich da auf dem Schlauch?

    Gegen Verleumdung/üble Nachrede oder Rufschädigung bzw. Geschäftsschädigung gibts ja rechtliche Maßnahmen, da muss er sich ja nicht auf eine Vertragsklausel stützen.

    3. Wie Du, Lea2020 ja schon angemerkt hast, stellt sich die Frage nach dem quantifizierbaren Schaden. Wenn eine korrekte nachteilige Information über seine Zucht öffentlich wird, dann resultiert sein Schaden (=künftige entgangene Gewinne - wären die nicht sowieso als fiktiv zu bewerten?) doch aus dem bekannt gewordenem Faktum selbst - und nicht aus der Tatsache, dass es bekannt geworden ist. Ist da überhaupt eine Konstellation denkbar, bei der realistisch ein Schadensersatz gefordert werden kann? (Ja, ist wahrscheinlich eine Glaskugelfrage ...).

    Ein paar Beispiele wären da echt interessant :smile:

    Ich kanns nachvollziehen. Ich weiß gerade nicht so ganz, wohin mit dem Essen. Heute gabs für Mann nochmal Gemüsecurry mit Fisch von gestern. Für mich mit Gemüsereis gefüllte Paprika und Valesse von vorgestern mittags. Abends war dann die letzte gefüllte Paprika geplant und dazu Grillgemüse. Und für morgen ist immer noch Gemüsecurry da.

    Und jetzt hat mein Mann von einer Patientin Unmengen gefüllte Weinblätter mitbekommen. Ich muss irgendwie improvisieren. Ob man die einfrieren kann? :ka:

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    Die Momente, in denen ich mir manchmal doch eine richtige Kamera wünsche ...

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    Weitergekommen mit Buch 8 - sind jetzt über 2 Drittel. Ich kann darin nur Lesen, wenn hier Ruhe herrscht (also nachts im Bett), ich aber noch nicht todmüde bin. Aber ich bin im letzten Drittel.

    Und ansonsten weitergelesen:

    13: Lies ein Buch, in dem der Protagonist/die Protagonistin kein Mensch ist.

    Steht schon Jahre bei mir im Regal: „Die Stadt der träumenden Bücher“ von Walter Moers. Gekauft in einer Phase, in der ich keine Fantasy gelesen habe und dann wollte ich warten, bis alle Fortsetzungen draußen sind. Jetzt hab ich es doch gelesen. Es gibt Besseres aus Zamonien, aber es ist Zamonien und damit großartig. Garant für Lesespaß.

    14: Lies ein Buch, das mit einer Landkarte oder einem Glossar ausgestattet ist

    Hier habe ich vielleicht ein wenig am Geist der Aufgabe vorbei gemogelt? :ops: Es enthält einige Landkarten und kann in sich als Glossar betrachtet werden: Die Essaysammlung „Wonderlands“ herausgegeben von Laura Miller. Kurze Texte über phantastische Werke, Bildmaterial und eben Karten (es sind mehrere da) zu diesen - gefasst zu einer Geschichte der phantastischen Literatur durch Jahrtausende. Wirklich schön und liebevoll gemacht. Eigentlich wollte ich es zum Stöbern, im Rahmen der Challenge habe ich es jetzt doch von Anfang bis Ende gelesen.

    Lesens- und lohnenswert. Natürlich kann man sich über die Auswahl der besprochenen Texte streiten. Einiges hat dort Platz gefunden, was ich nicht eingesetzt hätte, Anderes fehlt. Als wirklich schwere Versäumnisse erachte ich das Fehlen von „Baron Münchhausen“, „Krieg der Molche“ und „Der Wüstenplanet“. Die Texte haben unterschiedliche Qualität. Einige beschränken sich auf Kurzzusammenfassungen. Andere geben interessante Randinformationen zu Entstehung, Wirkungsgeschichte, Autor, historischem Kontext und Rezeption.

    Eine ergänzende Ausgabe mit mehr Texten der zweiten Kategorie würde mich freuen :smile:.

    Naja, ich würd jetzt auch nicht die Woche ein Stück Butter kaufen und nächste Woche in den Supermarkt zurücktragen, weil dann die Butter im Angebot ist :smile:

    Aber ich bin beim Thema Rücksendungen insgesamt eher restriktiv, mache ich eigentlich nur, wenn falsch geliefert ist oder der Artikel so falsch beschrieben war, dass er für mich nicht zu gebrauchen ist. Ich glaub, ich komme bei 30 Jahren Katalogbestellungen auf nichtmal 10 Rücksendungen.