@lea2020 Juristerei - ich spoiler mal
Ja - aber dann wäre doch maßgeblich für die Entscheidung des künftigen Käufers, dass sich bei diesem Züchter ein Hund Giardien eingefangen hat, also seine Zuchtbedingungen (dass das auch mal passieren kann dahingestellt). Und nicht das Bekanntwerden. Und würde die Aussage des abgesprungenen Interessenten, das die Info maßgeblich für die Entscheidung war, tatsächlich für für einen positiven Entscheid über eine Schadensersatzforderung wegen eines entgangenen Gewinns führen? Rein aus dem Bauch hätte ich jetzt gesagt: „Da lehne ich mich mal entspannt zurück und lass den klagen...“
Und zu 1 - jedenfalls ist das so bei den Verschwiegenheitserklärungen, die ich kenne: Die müssen mWn so formuliert sein, dass der unterzeichnende Partner genau aufgeklärt ist, auf was er sich einlässt, was an der erhaltenden Information er nicht kommunizieren darf und wie die Konsequenzen bei Verstoß sind. Damit er vor einer unwissentlichen Preisgabe oder einem Konflikt mit anderen Rechtsverordnungen geschützt ist.
Das stelle ich mir bei einer pauschalen Vorabzusage nahezu unmöglich vor. Mal spekuliert: Die Untersuchung durch einen Tierarzt ergibt, dass der Züchter wissentlich eine Qualzucht produziert hat. Was ein Verstoß gegen das TierSchG darstellt und zur Anzeige gebracht gehört. Abgesehen davon, dass der Vertragsschluss unter falschen Angaben des Züchters erfolgt ist. Eine solche Klausel würde dem Käufer dann aber untersagen, das weiter zu verfolgen, da er es ja damit offenbaren würde? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Weise haltbar war (aber ich bin auch kein Jurist und habe tatsächlich schon einige Urteile gesehen, die ich mir nie hätte vorstellen können ...)
Aber ist jetzt rein akademisches Interesse. Ich habe nicht vor, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.