Mir wurde es eigentlich so erklärt, dass man den Hundeführerschein machen muss, wenn man nicht nachweislich 2 Jahre lang einen Hund gehalten hat VOR 2013. Demnach hättest du den Schein eigentlich so oder so machen müssen.
Um keinen Ärger in dieser Richtung zu bekommen, würde ich den Schein einfach nachholen. Denn hier:
so ein Sachkundenachweis ist kein Hexenwerk
Kann ich nur zustimmen.
Übrigens hat bei mir noch nie jemand nach dem Teil gefragt
Bei mir schon. Als ich umgezogen bin, musste ich den SKN bei der Steueranmeldung mit beilegen.