Wir stellen hier die Schilder meistens früh morgens vor der Jagd auf.
Vorher geben wir nichts mehr bekannt. Das führt nur zu Ärger. Zerkratzte Autos, umgeschmissene Sitze und geklaute Schilder brauchen wir nicht mehr...
Bei uns laufen auch regelmäßig Passanten durch die Drückjagden. Die aller meisten allerdings wissentlich "Ja ich wollte mal gucken was hier so los ist" "Ja ich dachte um die Uhrzeit ist das schon vorbei" 
Wenn man wirklich wissen will, wann die Jagden stattfinden sollte man bei der Kreisjägerschaft nachhöre, di
Warum ist das denn verboten?
Das ist doch unlogisch!
Ja, dafür können die Jäger dann freilich überhaupt nichts. Ein "Zettelchen" an einem Baum am Wegrand ist halt leider auch versehentlich schnell mal übersehen...
Steht im Forstgesetz.
Ich bin mal so frei und zitiere aus dem für NRW:
§2 Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.
§4 Sperren von Waldflächen (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.
Und diese Genehmigung wird bei uns nur selten erteilt. Zu großer Eingriff in das allgemeine Betretungsrecht der freien Natur...