Beiträge von katzenpfote

    Ich denke, es geht da um verschiedene „Zielgruppen“. Es gibt unbestreitbar viele Hunde, denen die Verbringung in Familien sehr hilft. Und es gibt Hunde, für die ein vernünftiger Shelter im Heimatland super ware. Und es gibt Hunde, für die ist das Leben auf der Straße gut.


    Wir hatten mal einen Transport im TH, gedacht zur Weitervermittlung, da war ein Rüde dabei, der drei Jahre(!) gebraucht hat, bis er sich von seiner täglich anwesenden Bezugsperson stressfrei hat das Geschirr anziehen lassen.

    Andere Menschen? Panik. Tierarzt? Nur sediert. Gassi mit Fremdmenschenbegegnung? Zitternde Flucht ins Gebüsch. Ob dem jetzt geholfen war? Ich wage es zu bezweifeln.

    Auslandstierschutz ist nicht per se überflüssig oder nutzlos, aber man muss sehr darauf achten, dass man im Sinne des jeweiligen Tiers handelt. Und da ist manchmal „kastrieren, Ohrmarke dran und wieder raus“ besser als das andere.

    ich könnte ja auch gemischte Kräuter bestellen und zufällig ist da etwas Koks mit rein gemischt. Bin ich dann die Schuldige die den Transport ( Versand/Bestellung ) beauftragt hat ( ich wollte ja gemischte Kräuter, so wie angeboten). Oder der, der die Kräuter anbietet? Er weiß ja das Koks illegal ist.

    Wenn du auf der Straße mit deinem Koks in Hundegestalt erwischt würdest, wäre sekundär, wer es ins Land gebracht hat. Du darfst es nicht besitzen, fertig.

    Und wenn bei der Vorbereitung des Gerichtsverfahren wegen deines Drogenbesitzes der Staatsanwalt deinen Post im Kräuterfreunde-Forum sieht, wo du ein Foto der Kräutermischung postest mit der Frage, ob das weiße da Koks ist, und dann entscheidest, dass das schon gut gehen wird, könnte das uU nachteilig für dich ausgelegt werden.

    Und um das Bild vollständig zu machen: Deine Kräutermischung würdest du vermutlich auch nach ihrem Charakter aussuchen und nicht nach dem Foto.

    Nein, immer noch nicht. Es könnte z.B. sein, dass die zuständige Person des Vereins da eben auch einen Ridgeback-Mix sieht, einen Shar Pei-Mix oder sonstwas, und als solchen wollen sie ihn einführen, nach bestem Wissen und Gewissen.

    Das bedeutet nur nicht, dass nicht irgendjemand von irgendeinem OA das irgendwann mal anders sieht.

    Lysaya
    Heißt, außerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete, also in Waldgebieten z.B., ist Ableinen problemlos möglich. Und innerhalb von Wohngebieten oder an Straßen führen die meisten (vernünftigen) Menschen ihre Hunde eh angeleint oder doch zumindest so nah bei sich, dass die Leine keinen Unterschied machen würde.

    @alle
    Ehrlich gesagt: Die Idee, als Anfänger einen Hund per Foto zu bestellen, noch dazu einen, der als LH-Mix eingestuft werden könnte (und dabei ist es erstmal egal, ob er das IST, denn die Möglichkeiten, das Gegenteil zu beweisen, sind gering), ist sehr leichtsinnig.

    Tausend Dinge können schiefgehen, die man easy umgehen könnte.

    Aber hier werden zunehmend Dinge problematisiert, die mit jedem Hund (Vorsicht Ironie: außer natürlich den völlig vorhersehbaren Verbandszuchthunden) passieren können.

    Das berühmte „Auspacken“, bei dem ein Hund auf einmal völlig unerwartete Verhaltensweisen zeigt, das Nicht-Alleinebleiben können, das Nicht-Ableinbar-Sein, die Unverträglichkeit mit anderen Hunden oder Menschen… es ist gut, aufzuklären und zu warnen, aber hier geschieht das zunehmend in unangenehm passiv-aggressivem Tonfall, in zynischem „ihr habt doch gehört, sie kann das schon“…

    Das ist keine Aufklärung mehr. Das ist lächerlich machend und fies. Die TE hat das Recht, nicht jeden Kommentar hier sofort demütig anzunehmen, und sie hat auch das Recht, Dinge nicht zu wissen und nicht sofort auf jeden Menschen im Netz zu hören.

    Wer der Mitschreibenden hier nur Meinung hat und wer wirklich Fachfrau ist, steht bei niemandem dabei, das kann man als Neuling nicht einschätzen.

    Rant over.

    katzenpfote was meinst mit von Ungarn nach NRW? Das müsste ja für ganz Deutschland sein. Soweit ich weiß gibt es da keine offiziellen Grenzen sondern wird punktuell geprüft. Ich kann mir aber vorstellen das aktuell da die Grenzen aktiver sind.

    Du kannst - wenn du Dusel hast - mit dem Auto von dort nach hier kommen, ohne dass jemand dich, dein Auto oder dessen Inhalt kontrolliert. Natürlich muss eine seriöse Orga den Hund anmelden, aber ein Käufer weiß nicht, ob das stattfindet.

    Es ist schwer zu beurteilen, ob eine Orga das alles seriös/legal macht - dazu gibt es zuviele, manche nur ein paar Monate lang, und auch, ob es wirklich Pflegestellen gibt, kannst du eigentlich nicht nachprüfen.

    Das Importverbot für Staffs und deren Mixe gilt für die ganze BRD, aber wenn das Auto/der Transporter nicht kontrolliert werden sollte, kann ein Hund illegal bis zu dir gelangen - unabhängig von der Rasse, z.B. wenn er nicht gegen Tollwut geimpft oder zu jung ist.

    Worauf ich hinaus wollte, ist folgendes: Wenn der Hund bis zu dir gelangt (selbst, wenn er ordnungsgemäß angemeldet wurde), ist die Sache noch lange nicht sicher. Sieht jemand von Ordnungs- oder Vetamt etc darin einen Staffmix, kann der Hund eingezogen werden oder andere Auflagen bekommen.

    Und auch, wenn du für den Import vielleicht keine Verantwortung trügest - die Haltung wäre auf jeden Fall die deine.

    Wichtig wäre noch, Sina 1234 : Die Einfuhr erfolgt durch den Verein, hoffentlich mit Anmeldung und seriös. Ich sage hoffentlich, weil man von Ungarn nach NRW mit etwas Glück ohne Grenzkontrollen kommt und der Hund sehr bequem illegal eingeführt (ohne Papiere, Impfung, Rassekontrolle etc) werden könnte. Das würdest du als potenzielle Käuferin ggf gar nicht wissen, denn erzählen - zumal online - kann man viel.

    Aber der Hund kann auch, wenn er hier ist (und zwar bis an sein seliges Ende) eingezogen werden, falls ein zuständiger Mensch einen Listenhund-Anteil vermutet. Das sind zwei sehr verschiedene Vorgänge.

    Wenn du dir der Risiken bewusst bist, nur zu - im deutschen TH ist der Hund im Zweifel (und es muss gar nicht zur Sicherstellung kommen) nicht schlechter aufgehoben als in Ungarn, und er dürfte aus einem TH heraus auch wieder vermittelt werden, unter der Voraussetzung ist das ‚berechtigte Interesse‘ nämlich interessanterweise gegeben.

    Vermutlich, weil damit die öffentliche Hand entlastet würde.