Weiß hier jemand, wie es rechtlich mit der Haftung für „Reitlehrer“ aussieht? In meinem Stall, der ja leider Schulbetrieb hat, sind immer mal wieder Reitlehrerinnen angestellt, die keine Ausbildung dazu haben (mWn braucht man doch, damit die Haftpflichtversicherung greift mind. Instruktor, Reitlehrwart) und den Reitanfängern Longe-und Bahnstunden geben.
Ist das überhaupt erlaubt?
Beim Reiterpass-Training hat es dieses Jahr gleich 3 kleine Mädchen runtergehauen, mit Krankenwagen, Polizei und allem drum und dran (Knochenbrüche, Prellungen, Gott sei dank nichts dramatisches)
Aber Lizenzen hinterfragt hat aber niemand.
Es soll ja so Menschen geben, die aus allem Geld machen wollen und klagen wo man klagen kann, daher hat meine Stallbesitzerin wohl mehr Glück als Verstand. Oder haftet bei sowas immer der Verein, bzw. die Reitschule?