Das jemand „helfen will“ heißt aber doch nicht, dass man ihn ruhig anlügen darf?
Rechtlich ist so ein Vorgehen sicher angreifbar, denn so gesehen ist der Hund ja eine Ware. Aber was man darf, sei mal dahingestellt.
ICH würde damit rechnen, dass die Hunde da in einem sehr schlechten Zustand sind und ICH würde nicht mit einer ungeschönten Beschreibung von denjenigen rechnen, die sie dort rausholen wollen. Und wenn MEIN Motiv wäre: Ich will dem helfen, egal, als was für ein Wrack der da ankommt, dann ist MIR ja ziemlich egal, ob die Beschreibung stimmt. Denn die wäre ja nur wichtig, wenn ich selbst Ansprüche an den Hund hätte. Wenn ich die aber habe, lasse ich mir keinen Hund aus dem Auslandstierschutz einfliegen.