Wie? Könntest du bitte die betreffende Rechtsnorm nennen?
Das kommt stark drauf an an welchen Richter man gerät und wie die Hundegesetze des Landes sind.
Man braucht sich nur die Definition "gefährlicher Hund" irgendeines beliebigen Bundeslandes anschauen, die dürften sich nicht großartig voneinander unterscheiden.
Ich hab jetzt nur mal BaWü willkürlich rausgegriffen:
"§ 2
Gefährliche Hunde
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
1. bissig sind,
2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren
neigen."
(Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum
über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000).
Daraus ergibt sich, dass ein Hund, der eine Katze tötet - egal, auf welcher Fläche das passiert - als gefährlicher Hund eingestuft werden kann. Darüber hinaus haftet der Hundehalter selbstverständlich auch für Tierarztkosten, wenn der Hund eine Katze verletzt.