Beiträge von Fenjali

    Damit die Diskussion um Akitas und Shibas im "Richback, Tschiuaua & Co Part III" - Thread nicht den Rahmen sprengt, mache ich mal hier einen Extra-Thread auf.

    Zitat

    Man kann auch einen Akita führen. Diese Hunde wünschen sich auch angemessene Führung. Es sind Hunde.

    Wie soll denn diese Führung beim Akita aussehen? Würde mich echt mal interessieren. Bei anderen Rassen hätte ich noch einen gewissen Glauben an die Gehorsamkeit. Da gibt es Exemplare, die frei laufen können, auch wenn sie wenig Bock auf Artgenossen haben, aber einfach abrufbar sind.

    Akitas oder Shibas aber sind für mich verkleidete Katzen und ebenso wie diese haben sie nicht nur wenig Bock auf Artgenossen, sondern lassen sich auch nichts sagen.

    Daraus zu folgern, dass ein Besitzer seine (hobbyhalber gehaltenen) Hunde nicht ohne konstante Aufsicht oder Maulkorb auf seinem Grundstück agieren lassen darf, mag zwar Fazit strengster Rechtsauslegung sein. Aber es ist lebensfremd. Und verstößt in der Regel definitiv gegen das Fairneßgefühl des Hundehalters und den ja auch verständlichen Wunsch, auf seinem eigenen Grund frei agieren zu können.

    Dein Fairnessgefühl kann dir auch sagen, dass dein Hund dein Haus von Einbrechern freihalten darf. Das darf er aber tatsächlich auch nicht!

    Und das ist hier im Forum ja keine Neuigkeit. Man denke nur an die Threads, wo ein Hundeanfänger ankommt und sagt, er will einen Hund, der schützt.

    Regelmäßig wird dem gesagt - zurecht - dass der gar nicht schützen darf. Ein Hund darf heutzutage gar nichts von dem, was früher üblich war.

    Katzen dürfen mehr, weil man sie schlechter kontrollieren kann.

    Du kannst einen Freigänger nicht in die Wohnung einsperren. Und du kannst dem auch nicht verbieten, in Nachbars Garten zu gehen (deshalb darf der Nachbar die Katze in seinem Garten höchstens mit sanften Mitteln vertreiben. Sie zu töten oder durch den Hund töten zu lassen, darf er schlicht und einfach nicht).

    Genauso wie du einem Säugling nicht verbieten kannst, die Nacht durchzuschreien, während du von einem älteren Kind erwarten darfst, dass es die Nachbarn nachts schlafen lässt. Deshalb ist da dann die rechtliche Situation auch eine andere.

    . Wenn eine dann doch meint, zum Zeitvertreib mal eben eins meiner Haustiere töten zu müssen, ist es ihr Freigänger-Lebensrisiko, dass der Hund sie dabei erwischt.

    Das kannst du ja so sehen, aber dann musst du eben damit rechnen, dass dein Hund Auflagen bekommt. Denn die Rechtslage ist nunmal so, dass dein Hund keine Katze töten darf.

    Kann man ungerecht finden, aber es ist wird nunmal so gesehen, dass die Einflussmöglichkeit auf Hunde wesentlich größer ist als auf Katzen und von Hundehaltern wird verlangt, diesen Einfluss auch auszuüben.

    Sehr eng sieht es z.B. der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 09. Juni 2020 – 10 B 18.1470):

    Hauskatzen fallen unter das Schutzgut „Eigentum“ im Sinn des Art. 18 LStVG und dürfen weder gejagt noch getötet werden.

    Außerdem (und das war wohl hier ausschlaggebend) bestehe auch eine konkrete Gefahr für die Unversehrtheit von Menschen, da es naheliege, dass Besitzer versuchen, eine angegriffene Hauskatze gegen den Hund zu verteidigen. Da die Katzenbesitzer nicht auf das eingezäunte Grundstück gelangen können, bekam der betreffende Hund Leinen- und Maulkorbpflicht nur außerhalb des eigenen Grundstücks. Plus Auflage, dass er nicht entwischen darf.

    Etwas anders sieht es das VG Koblenz (07.02.2018, 3 L 67/18.KO)

    Es erschließe sich nicht ohne weiteres, warum das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit des Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gefährdet sei, wenn ein Hund eine Katze tötet. Die Gefährlichkeitseinstufung wurde in dem Verfahren wegen Formfehlern vorläufig aufgehoben. Ist aber auch die einzige aufhebende Entscheidung, die ich auf die Schnelle finden konnte.

    Wieder anders sieht es bei den Haftungsfragen aus. Da sprechen manche Gerichte den Katzenhaltern nicht die vollen Tierarztkosten zu.

    Ich finde es auch nicht extrem viel verlangt, dass ein Hund keine Katzen oder andere Hunde angreifen soll.

    Hier gab es einen Laden, in dem eine sehr zutrauliche Katze lebte. Alle Kunden liebten sie.

    Die wurde von einem vorbeilaufenden Hund getötet, der Halter fuhr auf dem Rad einfach weiter. Die Katzenbesitzer und Stammkunden haben überall Zettel aufgehängt und nach dem Hundehalter gefahndet. Ich weiß nicht, ob sie den jemals erwischt haben, aber da hätte der sich warm anziehen müssen.

    Ich finde bei diesen Hunden gilt wie bei allen anderen Hunden auch, dass ein geeigneter Halter her muss.

    Ein unerzogener, außer Kontrolle geratener Akita ist gefährlich, ein Riesenschnautzer, eine Deutsche Dogge, ein Rottweiler oder ein Bernersennenhund können unter bestimmten Voraussetzungen genauso gefährlich sein.

    Der Unterschied ist aber, dass diese Rassen grundsätzlich kontrollierbarer sind.

    Die Eigenständigkeit von Akitas ist ja kein Zuchtfehler oder Erziehungsmangel, sondern wird von den Rasseliebhabern so gewollt sein.