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Was ich aber verlange, und das haben viele wohl noch nicht verstanden: Dein Tier! Deine Verantwortung!
Nö, das haben wir hier sehr wohl verstanden. Das gleiche gilt aber für alle Tierhalter.
Deine/irgendwem seine Katze hat auf meinem Grundstück schlicht nichts verloren. Weil das mein Grundstück ist. Das ist kein Katzenklo, keine Katzensonnenfläche, kein "All you can catch" Buffet für Katzen.
Freigang ist eine Option, eine Option mit einem enormen Risiko. Und Hunde sind da tatsächlich das kleinste Risko von allen.So sollte es doch die Verantwortung des Katzenhalters sein das seine Katze keinen ungesicherten Freigang hat.
Anstatt zu fordern das meine Hunde auf meinem Grundstück nur noch mit Leine und Maulkorb laufen dürfen wäre es doch viel mehr Eigenverantwortung wenn man den eigenen Garten komplett einzäunt und mit Netz bespannt, damit die eigene Katze den eigenen Garten nicht verlassen kann.
Sambo71 Ich mag Katzen. Aber ich werde keine Katze über meine Hunde stellen. Tut mir wirklich leid, aber solange ich mir nicht 100% sicher sein könnte das der Katzenhalter ein vernünftiger Mensch ist würde auch ich nirgends melden wenn hier ne Katze erwischt werden würde.
Denn das man sich Sorgen um den Freigänger macht ist euer Risiko. Das geht ihr bewußt ein wenn ihr eure Katzen nach draußen lasst. Hier gibts Marder, Füchse und es wird gemunkelt das man nen Luchs in der Umgebung gesehen hat. Hier sind 2 Autobahnen und die Hauptstraße. Wer hier in meiner Gegend seine Katze rauslässt weiß das er sie nicht besonders lange hat.
Und da sind mir meine Hunde einfach wichtiger.
Ist die Katze verletzt bringe ich sie natürlich sofort zum TA oder in die Klinik! Aber wenn es zu spät ist schütze ich meine Hunde. Grad mit Arren, da gibts immer noch viel zu viele die alle Hebel in Bewegung setzen würden nur damit der "böse Kampfhund" am besten eingeschläfert wird. (Wir hatten mal Leute die uns noch lebende, aber vergiftete Ratten in den Garten geworfen haben, in der Hoffnung Arren würde sie fressen)
Ich bin ehrlich froh das die Katzen in der Umgebung unseren Garten meiden. Leider kommen immer wieder neue, da hier leider echt keine Katze besonders alt wird...
Die Leute von 3 Straßen weiter holen sich ständig ne Neue weil spätestens nach 4 Jahren die Alte nimmer heimkommt, oder tot gefunden wird. Das macht mich so wütend das denen das so egal ist! Hauptsache ne Katze haben, deren Begründung ist "Dann hatte die nen schönes Leben, auch wenns kurz war." In den 12 Jahren die wir hier wohnen hier hatten die 5 Katzen, Anfang des Jahres zog Nummer 6 ein.
Immer nur Einzelkatzen mit Freigang....
Ich würde keinen Freigänger halten wollen. Zu gefährlich für die Katze.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Hund keine Freigänger jagen darf.
Und auch den Hund würde ich nicht allein im Garten lassen. Gibt genug Spinner.
Und ebenso wie deine Grundstücksnachbarn Hundegebell bis zu einem gewissen Grad dulden müssen, hast du auch eine fremde Katze auf deinem Grundstück zu dulden. Selbst wenn du einen Unterlassungsanspruch hättest, darfst du den nicht per Selbstjustiz durchsetzen. Unglaublich.
Beiträge von Fenjali
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Ich würde auch darauf achten wie es im Schadensfall versicherungstechnisch geregelt ist.
Liegt eine Betriebshaftpflicht vor?
Nützt ja nix, wenn der Hund verletzt wird. Oder gar getötet - wer soll dir denn den
ersetzen?
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Damit die Diskussion um Akitas und Shibas im "Richback, Tschiuaua & Co Part III" - Thread nicht den Rahmen sprengt, mache ich mal hier einen Extra-Thread auf.
ZitatMan kann auch einen Akita führen. Diese Hunde wünschen sich auch angemessene Führung. Es sind Hunde.
Wie soll denn diese Führung beim Akita aussehen? Würde mich echt mal interessieren. Bei anderen Rassen hätte ich noch einen gewissen Glauben an die Gehorsamkeit. Da gibt es Exemplare, die frei laufen können, auch wenn sie wenig Bock auf Artgenossen haben, aber einfach abrufbar sind.
Akitas oder Shibas aber sind für mich verkleidete Katzen und ebenso wie diese haben sie nicht nur wenig Bock auf Artgenossen, sondern lassen sich auch nichts sagen.
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Daraus zu folgern, dass ein Besitzer seine (hobbyhalber gehaltenen) Hunde nicht ohne konstante Aufsicht oder Maulkorb auf seinem Grundstück agieren lassen darf, mag zwar Fazit strengster Rechtsauslegung sein. Aber es ist lebensfremd. Und verstößt in der Regel definitiv gegen das Fairneßgefühl des Hundehalters und den ja auch verständlichen Wunsch, auf seinem eigenen Grund frei agieren zu können.
Dein Fairnessgefühl kann dir auch sagen, dass dein Hund dein Haus von Einbrechern freihalten darf. Das darf er aber tatsächlich auch nicht!
Und das ist hier im Forum ja keine Neuigkeit. Man denke nur an die Threads, wo ein Hundeanfänger ankommt und sagt, er will einen Hund, der schützt.
Regelmäßig wird dem gesagt - zurecht - dass der gar nicht schützen darf. Ein Hund darf heutzutage gar nichts von dem, was früher üblich war.
Katzen dürfen mehr, weil man sie schlechter kontrollieren kann.
Du kannst einen Freigänger nicht in die Wohnung einsperren. Und du kannst dem auch nicht verbieten, in Nachbars Garten zu gehen (deshalb darf der Nachbar die Katze in seinem Garten höchstens mit sanften Mitteln vertreiben. Sie zu töten oder durch den Hund töten zu lassen, darf er schlicht und einfach nicht).
Genauso wie du einem Säugling nicht verbieten kannst, die Nacht durchzuschreien, während du von einem älteren Kind erwarten darfst, dass es die Nachbarn nachts schlafen lässt. Deshalb ist da dann die rechtliche Situation auch eine andere.
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Ich bin ziemlich erleichtert, dass der Tenor hier ist, dass ein Hund, der auf eigenem Grundstück eine Katze angreift oder sogar tötet nicht per se ein gefährlicher Hund ist.
Aber die DF-Welt hier drinnen unterscheidet sich mitunter von der Welt da draußen.

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. Wenn eine dann doch meint, zum Zeitvertreib mal eben eins meiner Haustiere töten zu müssen, ist es ihr Freigänger-Lebensrisiko, dass der Hund sie dabei erwischt.
Das kannst du ja so sehen, aber dann musst du eben damit rechnen, dass dein Hund Auflagen bekommt. Denn die Rechtslage ist nunmal so, dass dein Hund keine Katze töten darf.
Kann man ungerecht finden, aber es ist wird nunmal so gesehen, dass die Einflussmöglichkeit auf Hunde wesentlich größer ist als auf Katzen und von Hundehaltern wird verlangt, diesen Einfluss auch auszuüben.
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Sehr eng sieht es z.B. der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 09. Juni 2020 – 10 B 18.1470):
Hauskatzen fallen unter das Schutzgut „Eigentum“ im Sinn des Art. 18 LStVG und dürfen weder gejagt noch getötet werden.
Außerdem (und das war wohl hier ausschlaggebend) bestehe auch eine konkrete Gefahr für die Unversehrtheit von Menschen, da es naheliege, dass Besitzer versuchen, eine angegriffene Hauskatze gegen den Hund zu verteidigen. Da die Katzenbesitzer nicht auf das eingezäunte Grundstück gelangen können, bekam der betreffende Hund Leinen- und Maulkorbpflicht nur außerhalb des eigenen Grundstücks. Plus Auflage, dass er nicht entwischen darf.
Etwas anders sieht es das VG Koblenz (07.02.2018, 3 L 67/18.KO)
Es erschließe sich nicht ohne weiteres, warum das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit des Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gefährdet sei, wenn ein Hund eine Katze tötet. Die Gefährlichkeitseinstufung wurde in dem Verfahren wegen Formfehlern vorläufig aufgehoben. Ist aber auch die einzige aufhebende Entscheidung, die ich auf die Schnelle finden konnte.
Wieder anders sieht es bei den Haftungsfragen aus. Da sprechen manche Gerichte den Katzenhaltern nicht die vollen Tierarztkosten zu.
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Ich finde es auch nicht extrem viel verlangt, dass ein Hund keine Katzen oder andere Hunde angreifen soll.
Hier gab es einen Laden, in dem eine sehr zutrauliche Katze lebte. Alle Kunden liebten sie.
Die wurde von einem vorbeilaufenden Hund getötet, der Halter fuhr auf dem Rad einfach weiter. Die Katzenbesitzer und Stammkunden haben überall Zettel aufgehängt und nach dem Hundehalter gefahndet. Ich weiß nicht, ob sie den jemals erwischt haben, aber da hätte der sich warm anziehen müssen.
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Man braucht sich nur die Definition "gefährlicher Hund" irgendeines beliebigen Bundeslandes anschauen, die dürften sich nicht großartig voneinander unterscheiden.
Doch, es gibt natürlich Unterschiede und erst Recht nochmal in der Auffassung. Wie du selbst sagst "kann".
Und sehr wahrscheinlich auch wird, wenn der Katzenhalter den Hundehalter anzeigt. -
Ich finde bei diesen Hunden gilt wie bei allen anderen Hunden auch, dass ein geeigneter Halter her muss.
Ein unerzogener, außer Kontrolle geratener Akita ist gefährlich, ein Riesenschnautzer, eine Deutsche Dogge, ein Rottweiler oder ein Bernersennenhund können unter bestimmten Voraussetzungen genauso gefährlich sein.
Der Unterschied ist aber, dass diese Rassen grundsätzlich kontrollierbarer sind.
Die Eigenständigkeit von Akitas ist ja kein Zuchtfehler oder Erziehungsmangel, sondern wird von den Rasseliebhabern so gewollt sein.