Es handelt sich um einschränkende Formulierungen in den Transportbedingungen, die klipp und klar aufzeigen, dass es kein uneingeschränktes Recht auf Fahrradmitnahme gibt, sondern dass andere Transportansprüche Vorrang haben.
So wie auch hier aus § 11 Beförderungsbedingungen des VBB:
"Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, darf jeder Fahrgast genau ein Fahrrad in den Zügen des
Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten
Verkehrszeitraum hinweg mitnehmen."
"(7) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder
geschädigt werden können. Soweit durch mitgeführte Sachen Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen, gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften."
Das schließt für mich völlig aus, dass ein Radfahrer drei oder vier Leute von den Sitzplätzen vertreiben darf, selbst wenn da irgendwo ein Radsymbol klebt.
"Sofern ausreichend Platz vorhanden ist", kann das Rad mit, sonst nicht.
Das lässt überhaupt gar keinen Raum für Missverständnisse.
Aber nur, weil die meisten sich auch in überfüllte Züge drängeln und den Leuten mit ihren dreckigen Reifen die Kleidung versauen/zum Ausweichen nötigen, heißt das noch lange nicht, dass das so vorgesehen ist. Nur ganz selten sieht man welche, die draußen bleiben und auf den nächsten Zug warten, wenn sie sehen, dass der Zug voll ist. Das wäre jedoch das korrekte Verhalten. Ebenso, dass man das Rad auf dem Bahnsteig (wie auf dem Gehweg) SCHIEBT statt die Leute über den Haufen zu fahren. Dass man bei Rot und am Zebrastreifen anhält, kapieren viele ja leider auch nicht.