Beiträge von Fenjali

    Es handelt sich um einschränkende Formulierungen in den Transportbedingungen, die klipp und klar aufzeigen, dass es kein uneingeschränktes Recht auf Fahrradmitnahme gibt, sondern dass andere Transportansprüche Vorrang haben.

    So wie auch hier aus § 11 Beförderungsbedingungen des VBB:

    "Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, darf jeder Fahrgast genau ein Fahrrad in den Zügen des

    Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten

    Verkehrszeitraum hinweg mitnehmen."

    "(7) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder

    geschädigt werden können. Soweit durch mitgeführte Sachen Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen, gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften."

    Das schließt für mich völlig aus, dass ein Radfahrer drei oder vier Leute von den Sitzplätzen vertreiben darf, selbst wenn da irgendwo ein Radsymbol klebt.

    "Sofern ausreichend Platz vorhanden ist", kann das Rad mit, sonst nicht.

    Das lässt überhaupt gar keinen Raum für Missverständnisse.

    Aber nur, weil die meisten sich auch in überfüllte Züge drängeln und den Leuten mit ihren dreckigen Reifen die Kleidung versauen/zum Ausweichen nötigen, heißt das noch lange nicht, dass das so vorgesehen ist. Nur ganz selten sieht man welche, die draußen bleiben und auf den nächsten Zug warten, wenn sie sehen, dass der Zug voll ist. Das wäre jedoch das korrekte Verhalten. Ebenso, dass man das Rad auf dem Bahnsteig (wie auf dem Gehweg) SCHIEBT statt die Leute über den Haufen zu fahren. Dass man bei Rot und am Zebrastreifen anhält, kapieren viele ja leider auch nicht.

    Im Gegenteil, hier steht:

    https://www.bahn.de/faq/habe-ich-f…e-im-nahverkehr

    "Aus Sicherheitsgründen gibt es in den Nahverkehrszügen nur eine begrenzte Möglichkeit, die Fahrräder unserer Reisenden mitzunehmen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihnen die Mitnahme Ihres Fahrrads im Nahverkehr nicht garantieren können.

    Insbesondere an den Wochenenden sowie allgemein in den Sommermonaten kann es auf stark befahrenen sowie touristischen Strecken zu voll besetzten Zügen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrer Reise auch stets zu Alternativrouten zu informieren oder ggf. auf andere Tage auszuweichen.

    Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise zu möglichen Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme im jeweiligen Verkehrsverbund.

    Mehr unter http://www.bahn-de/service/indivi…/rad-nahverkehr "

    Zitat

    Nachdem Sie Ihr Fahrrad an Ihrem Fahrradstellplatz sicher abgestellt haben, können Sie auf einem freien oder Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie unmittelbar in der Nähe Ihres Fahrrads.

    Falls Sie eine Fahrkarte der 1. Klasse besitzen, befinden sich Ihre reservierten Sitzplätze nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.

    https://www.bahn.de/service/indivi…nahverkehr#faqs

    ... wenn ausreichend Platz für das Fahrrad ist, ja.

    Aber ich sehe immer noch nicht, wo du herholst, dass Sitzplätze für Fahrräder geräumt werden müssen.

    Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Zuerst mal muss ja genug Platz sein, damit das Fahrrad da überhaupt rein darf. Und wie schon gesagt: Sind die Plätze besetzt, reicht der Platz halt nicht und Radfahrer muss draußen bleiben.

    Soll ich nochmal den Paragrafen zitieren?

    Zitat

    8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradsymbol ]gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.

    Nein, selbstverständlich nicht. Das steht da auch nicht. Vielmehr heißt es:


    Wenn da bereits Leute sitzen, ist eben nicht ausreichend Platz und der Radfahrer muss das Rad woanders platzieren. Kann er anders aber keine sichere Unterbringung gewährleisten, muss das Rad draußen bleiben.

    Doch, wenn die Leute, die dort sitzen, auch einfach stehen und den Platz räumen können, ist genug Platz vorhanden, aber offenbar willst du das nicht verstehen. Willst du ernsthaft einem Radfahrer die Mitfahrt verweigern, weil du deinen Klappsitz im Fahrradabteil nicht räumen magst? In dem Fall bin ich aus der Diskussion raus. (Die Reihenfolge in mehrzweckmäßig genutzten Bereichen ist übrigens Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Radfahrer, dann alle anderen.)

    Nein. Doch. Nein. Doch. Nein. Doch.

    Was bringt das denn? Nochmal: Nenne mir einen Paragrafen in den Beförderungsbedingungen, der deine Meinung wirklich stützt und hör auf, mir irgendeinen Blödsinn aufzutischen.

    Zum x.ten Mal: Nein, das ist ein (bei Radfahrern natürlich sehr beliebter) Irrtum. Ansonsten zeig mir die Passage in den Beförderungsbedingungen. Kannst du nicht? Dann lass mich zufrieden mit dem Blödsinn. Da müssen wir nicht drüber diskutieren.

    Zum Beispiel 8.1.1 aus den aktuellen Beförderungsbedingungen der deutschen Bahn.

    Zitat

    Vorhandenen Halterungen und durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellte weitere Sicherungseinheiten (z. B. Rollgurte) sind zu benutzen.

    Befindet sich ein Klappsitz im Bereich einer solchen Einheit, ist dieser von einer dort sitzenden Person selbstverständlich zu räumen,

    Nein, selbstverständlich nicht. Das steht da auch nicht. Vielmehr heißt es:


    Zitat

    8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradsymbol ]gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.

    Wenn da bereits Leute sitzen, ist eben nicht ausreichend Platz und der Radfahrer muss das Rad woanders platzieren. Kann er anders aber keine sichere Unterbringung gewährleisten, muss das Rad draußen bleiben.


    Aus einem anderen Portal:

    "Mit dem Erwerb der Bahnfahrkarte erwirbt aber der Farhradbesitzer nicht auch automatisch das Anrecht auf einen entsprechenden Sitzplatz, sprich das Fahrrad darf auch in stehender Position befördert werden. Primär ist immer auch ein die Sitzplätze blockierendes Fahrrad oder ein anderes Gepäckstück so zu positionieren, das der Sitzplatz auch als solcher benutzt werden kann."

    So sehe ich das auch. Nicht die sitzenden Fahrgäste müssen dem Rad Platz machen, sondern wenn, dann umgekehrt: Es müsste der Radfahrer die Klappsitze freigeben, wenn sich jemand hinsetzen will. Sind die Klappsitze besetzt und das Fahrrad müsste an der Tür platziert werden, wo es beim Ein- und Aussteigen stört, darf es eben nicht mit. Weil Personenbeförderung Vorrang vor Sachenbeförderung hat.

    Wenn noch Platz ist, gibt es keinen Konflikt um den Platz und wenn kein Platz mehr ist, müssen Fahrräder eben draußen bleiben. Auf keinen Fall sind Radfahrer berechtigt, Leute zu belästigen und zum Ausweichen zu nötigen, damit sie dann doch noch irgendwie Platz finden.

    Doch. Wenn der Platz als Fahrradstellplatz markiert ist, an dem sich Klappsitze befinden. Braucht ein Radfahrerer einen Stellplatz für sein Fahrrad, muß die dort sitzende Person weichen. So kenne ich es aus den Bahnen hier. Sitze ich auf einem als Radplatz markierten Sitz, stehe ich übrigens von mir aus auf, wenn ein Radfahrer die Bahn betritt.

    Zum x.ten Mal: Nein, das ist ein (bei Radfahrern natürlich sehr beliebter) Irrtum. Ansonsten zeig mir die Passage in den Beförderungsbedingungen. Kannst du nicht? Dann lass mich zufrieden mit dem Blödsinn. Da müssen wir nicht drüber diskutieren.

    Allerdings ist der Mehrzweckbereich AUCH für Fahrräder gedacht. Und wenn der Zug nicht rappelvoll ist, also sowieso kein Fahrrad mehr reinpasst, ist dieser Bereich für Fahrräder gedacht

    Wenn noch Platz ist, gibt es keinen Konflikt um den Platz und wenn kein Platz mehr ist, müssen Fahrräder eben draußen bleiben. Auf keinen Fall sind Radfahrer berechtigt, Leute zu belästigen und zum Ausweichen zu nötigen, damit sie dann doch noch irgendwie Platz finden.

    Dann zeig mir mal die Stelle in den Beförderungsbedingungen, derzufolge ein Mensch einem Fahrrad Platz machen muss. Ich bin gespannt.

    Bei uns steht das als Bitte dran auf einem Aufkleber.

    Für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle bei Bedarf die Klappsitze freigeben (oder so ähnlich).

    "oder so ähnlich". Für Behinderte oder Kinderwagen wird das gelten, aber sicher nicht für Fahrräder.