Rechtliches rund um den Hund das man wissen sollte
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Würde gerne gesetzliche Vorschriften rund um den Hund sammeln.
Am besten gibt jeder an was verboten ist, vielleicht noch warum und was passiert wenn man sich nicht dran hält.
Von mir gleich mal ein Bsp.
Anschnallen oder in die Box im Auto. Der Anschnaller muss alle Verbindungsstücke und Schnallen aus Metal haben, sonst ist es das selbe wie nicht angeschnallt. So weit ich weiß kostet es 20€ bei Nicht Einhaltung. Ist durchaus sinnvoll das Gesetz! Ohne Metall ist es zu unstabil und das Anschnallen bzw, Box sinnvoll ist kann sich ja hier jeder denken, hoffe ich.
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Hi
hast du hier Rechtliches rund um den Hund das man wissen sollte* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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keiner eine idee?
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Meinst du so etwas in der Art?
ZitatTierschutz-Hundeverordnung
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des.Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werdeninst
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Kommt dem schon nahe, aber dachte eigentlich eher an so Sachen, die nicht unter Tierschutz fallen, aber trotzdem rechtlich verboten sind. Wie z.B. Haufen nicht weg machen, Freilauf lassen obwohl es verboten ist usw. Wie teuer ist das eigentlich? Sachen die einem im Alltag begegnen ohne, dass der Hund schlecht behandelt wird. Hoffe das ist verständlich...
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Zitat
Kommt dem schon nahe, aber dachte eigentlich eher an so Sachen, die nicht unter Tierschutz fallen, aber trotzdem rechtlich verboten sind. Wie z.B. Haufen nicht weg machen,
In der Schweiz kommt es ganz auf die Gemeinde an wie hoch das Bussgeld ist. Ich denke in D ist es auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Freilauf lassen obwohl es verboten ist usw.Wie teuer ist das eigentlich?
GsD in der Schweiz nur in den seltensten Fällen. Bei mir ist überall Freilauf gewährt. In Berlin: unangeleinter Hund auf geschüzten Grünanlagen 35 €. Die Definition Grünanlage.... naja einige Rasenflächen sehen :zensur: aus.
Sachen die einem im Alltag begegnen ohne, dass der Hund schlecht behandelt wird. Hoffe das ist verständlich...
Übrigens, in der CH gilt auch Sicherungspflicht für Hunde im Auto.
Und dann noch Berlin: Kennzeichnungspflicht des Hundes mit Halsband ( wo sogar der Name des Halters irgendwo ersichtlich sein soll) und Steuermarke. Bussgeldhöhe weiss ich leider nicht.
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Zitat
Kommt dem schon nahe, aber dachte eigentlich eher an so Sachen, die nicht unter Tierschutz fallen, aber trotzdem rechtlich verboten sind. Wie z.B. Haufen nicht weg machen, Freilauf lassen obwohl es verboten ist usw. Wie teuer ist das eigentlich? Sachen die einem im Alltag begegnen ohne, dass der Hund schlecht behandelt wird. Hoffe das ist verständlich...
Ist es - aber so nicht zu beantworten. In Deutschland richten sich diese Dinge nach Länderverordnungen und Gemeindesatzungen - ein bisschen viel Material, oder? Du müßtest also in der für Dich relevandten Stadt- / Gemeindeverwaltung nachfragen, was das Nichtbeseitigen von Hundekot o. ä. kostet - das ist nämlich überall unterschiedlich.
Grüße
T. -
Ja, ok dann einfach den Preis weglassen
Hundehaufen auf offener Straße sind ja bestimmt überall verboten
Wo finde ich eigentlich die dazu gehörigen Vorschriften? Würde gerne mal wissen wie das formuliert ist. Meine rennt z.B. manchmal ins Gebüsch wo kein Mensch hinter her kommen könnte und macht dort ihren Haufen. Der Menschenverstand sagt mir da kann ich nicht hinter her und ihn weg machen, aber das Gesetz hat ja nicht immer was mit Menschenverstand zu tun
Solche Sachen im allgemeinen dachte ich, aber scheint ja nicht auf viel Interesse zu stoßen -
Ich war mal auf einem Abendvortrag zu Hund, Versicherung und Recht - da erfährt man erstmal, gegen was man alles nicht versichert ist und was man alles eigentlich gar nicht darf.. War sehr interessant, hab aber leider nicht mehr so viel im Kopf grade. Sollte das irgendwo angeboten werden, kann ich das jedenfalls nur empfehlen!
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Gibt aber doch sicherlich auch Sachen die bundeseit sind wie das mit dem anschnallen usw.? Hundehaufen sind ja auch verboten überall in jeder Stadt nur das Bußgeld immer unterschiedlich.
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Ich hätte noch so etwas im Angebot.
ZitatHund-Haftpflicht Versicherung - Recht News - Coupierverbot bei Hunden - Konsequent nur in der Schweiz, Österreich und Skandinavien. Mit dem Europäischen Heimtierübereinkommen verbietet die EU schon seit 1987 ganz explizit das Coupieren (Kürzen von Ohren und Rute) beim Hund.
In der Schweiz ist dieses über lange Zeit übliche Herausstellen eines Rassemerkmals aus Gründen des Tierschutzes seit 1997 verboten. Das Coupieren der Ohren sogar seit 1981. Ebenso ist das Anpreisen, Verkaufen und Ausstellen von Hunden mit coupierten Ohren und Ruten untersagt.Auch die Einfuhr von coupierten Hunden und die Ausfuhr zum Zwecke des Coupierens werden vom Gesetzgeber je nach Kanton mit bis zu 20.000 SFR hart bestraft. Einzige Ausnahme bilden die Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder Kurzaufenthalte in die Schweiz reisen oder in die Schweiz umziehen.
In Deutschland ist das Coupieren seit 1987 genauso verboten wie in der Schweiz. Allerdings mit Ausnahmen. Jagdhunde dürfen nach wie vor, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen, coupiert werden.
Begründet wird das Coupieren der Rute mit der Verletzungsgefahr beim Jagen. Genauso oft werden aber auch zuchtspezifische Gründe angeführt.
(News-Quelle: Tasso e.V.)Und das hier.
ZitatHunde-Haftung - Angst vor Hund kann Haftung bedeuten
Hund + Haftung - Nicht nur direkte Verursachung eines Unfalls durch einen Hund, z.B. durch Anrempeln eines Passanten, kann zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Hundebesitzer führen. In Einzelfällen kann ein durch Angst vor dem Hund ausgelöster Unfall ausreichen.
Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az 12 U 94/07 siehe auch PDF Urteil online ) entschied in einem konkreten Einzelfall, daß der Hundehalter auch hierbei für Schäden haftbar gemacht werden kann, die als Konsequenz auf das Verhalten des Hundes folgen.Eine 78-jährige Radfahrerin hatte sich in dem gerichtlich verhandelten Fall durch einen bis auf wenige Meter auf sie zulaufenden Hund erschreckt, Dadurch war sie beim Absteigen vom Fahrrad gestürzt und hatte sich dabei verletzt.
Der Hund war zum Zeitpunkt des Sturzes bereits von seiner Besitzerin erfolgreich zurückgerufen worden. Der Schaden wurde also nicht direkt durch das Tier verursacht. Ausschlaggebend war aber nach Ansicht des Gerichts, daß das für den Außenstehenden unberechenbare und schnelle Annähern eines Hundes ausreichend sein kann, einen Menschen so zu erschrecken, um Schäden wie Verkehrsunfälle oder Stürze auszulösen.
Die Haftung für den Schaden in diesem konkreten Fall trägt deshalb, falls sie nicht entsprechend versichert ist, die Hundebesitzerin selbst.
Quelle: http://www.wunsch-hund.de/hund…ht-hund-versicherung.html
Da gibt es noch einige Beispiele.
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