Flüssigkeitsschaden

  • Hallo,

    Vor ca. 4 Wochen hat sich mein Laptop "verabschiedet" und da es jetzt erst ein Jahr alt ist, habe ich es natürlich ins Geschäft zurück gebracht, wo man mir anhand der unschönen weißen Streifen auf dem Bildschirm sagte, das die Grafikkarte wohl kaputt ist. Nun gut... zu Acer eingeschickt und gewartet.

    Heute bekam ich dann Bescheid, das die Reparatur NICHT unter die Garantie fällt, das ganze reparieren würde 540 euro kosten (das Laptop hat damals 600 euro gekostet) und 54 euro für den Kostenvoranschlag (den ich ja gar nicht verlangt habe). Es läge ein Wasserschaden vor.

    Wie bitte soll Wasser in mein Laptop kommen, wenn ich NIE Wasser auch nur in der Nähe des Laptops stehen hatte. Duschen war ich auch nicht damit und im Regen wurde es auch nicht benutzt. Es ist für mich ausgeschlossen, das jemals Wasser über das Laptop gekippt wurde.

    Hat vielleicht jemand von euch schon einmal Erfahrung gemacht mit so etwas? Wie verhalte ich mich den jetzt am besten? Kann ich dagegen in irgend einer Form "Einspruch" einlegen?

    Wäre über jeden Tipp dankbar. Ich bin echt angenervt von dem ganzen, dieses Jahr wars echt genug. Bin froh wenn dieses Mistjahr vorbei ist.... :/

    • Neu

    Hi


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    • Ja ja Flüssigkeitsschäden sind ein beliebter Grund sich um die Garantieleistungen zu drücken.
      Allerdings muss nicht unbedingt eine Flüssigkeit in das Notebook gelangt sein, sondern es reicht schon aus, wenn die Luftfeuchtigkeit am Arbeitsort des Notebooks zu hoch war.
      Im Inneren des Notebooks befinden sich Indikatorstreifen, die sich bei Feuchtigkeit verfärben.
      Auch bei Handy sind diese Dinger mehrfach angebracht.
      Wenn sich so ein Testaufkleber verfärbt hat, wird erst gar nicht weiter gesucht, sondern sofort die Garantie abgelehnt.
      Wenn Du Dir völlig sicher bist, dass weder Flüssigkeit in das Notebook gelangt ist, noch ein heftiger Temperaturwechsel beim Betrieb stattgefunden hat (z.B. Notebook aus dem Kühle ins warme Wohnzimmer, wo sich Kondenswasser auf der Platine bilden kann) , Du das Notebook auch nicht im Badezimmer oder im Zoo (Tropenhaus) benutzt hast, dann würde ich schon versuchen über den Verbraucherschutz oder über einen Rechtsanwalt zu Deinem Recht zu kommen.
      Gegen Drohuingen sind Die übrigens restistent .. also sofort zum Anwalt.

    • Du scheinst ne ziemlich nasse Aussprache zu haben :lol:

      Im Ernst: Da würde ich weder Widerspruch (in diesem Fall ohne "e") einlegen oder sonst selbst in irgendeiner Form erneut Kontakt mit dem Geschäft aufnehmen.

      Bei dem Warenwert würde ich mit dem Brief zu meinem Anwalt gehen und ihn bitten, alle weiteren Schritte einzuleiten.

      Denn bei Garantie und Gewährleistung usw. gibt es viele Unterschiede:
      http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

      Und ein guter Anwalt kann Dir auch schon sagen, ob Du überhaupt Ansprüche hast, wenn er den Kaufvertrag und die Garantiebedingungen für das Gerät sieht.

      Viel Erfolg!

      Doris

    • Danke für eure Antworten!

      Das einzige, wo ich das Laptop einmal außerhalb meiner Wohnung mit hatte, war im Flugzeug. Aber da ich das Laptop dort noch extra in einer Tasche verpackt hatte, kann da ja auch nichts passiert sein?!?! :???:

      Das Problem ist einfach, das ich keine Rechtschutzversicherung habe und ich denke, im Endeffekt würde ein Anwalt wahrscheinlich zu viel kosten... Verbraucherzentrale wäre ein Versuch wert, werde ich auf jeden Fall versuchen.

      Jetzt war ich endlich in Weihnachtsstimmung und nun ist die wieder hin...

      Was ist mit diesen 50 Euro für die Gebühren die ich an den Händler als Kostenvoranschlag zahlen soll? Ebenfalls bei der Verbraucherzentrale erwähnen? Wenn ich mich weigere das zu zahlen, kriege ich das Laptop ja nicht wieder.

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