Er wird nach dem Strafrecht verurteilt. Sexuelle Handlungen an Tieren sind seit den 70er Jahren nicht mehr verboten. Es handelt sich also um eine einfache Sachbeschädigung. Dann bemisst sich der "Schaden" u.a. Marktwert des Tieres. Mehr als ein paar Tagessetze an Geldbuße kommt dabei nicht rum. Wegen dem Schaden an dem Fahrzeug wird sich die Versicherung an die Person wenden. Das ist also noch ein anderes Verfahren.