Kann Vermieter Hundesitting/Besuch von Freund+Hund verbieten
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Hallo,
ich eröffne ein neues Thema, weil der Fall sehr speziefisch ist und ich ne konkrete Antwort benötige. Kurz zum Sachverhalt:
Erst kürzlich habe ich mich von meinem Freund getrennt und mir eine eigene Wohnung genommen. Die Hündin die wir uns gemeinsam angeschafft haben, blieb bei ihm, da ich bereits einen Hund habe und es nahezu unmöglich ist mit zwei Hunden eine Wohnung zu finden.
Jetzt sind wir uns wieder etwas näher gekommen und wollen es nochmal miteinander versuchen. Seit knapp 2 Wochen schläft mein "wieder" Freund nun bei mir in meiner neuen Wohnung nimmt aber die Kleine aber jeden Morgen mit auf die Arbeit. An zwei Tagen habe ich sie Mittags betreut und wurde von den Nachbarn gesehen, wie ich mit zwei Hunden Gassi ging. Diese haben nun bei der Hausverwaltung und die bei meinem Vermieter angerufen und Beschwert ich hätte zwei Hunde. Mein Vermieter rief mich nun Heute an und fragte mich ob es der Wahrheit entsprechen würde das ich einen zweiten Hund hätte. Ich verneinte und sagte ihm aber das ich Besuch hatte der mit seinem Hund über Nacht blieb und ich auch mal auf seinen Hund aufgepasst habe. Er sagte das wäre dann i. O., solange das nich "ständig" sei.
Jetzt meine Frage:
Kann mir die Hausverwaltung den Besuch meines Freundes und dessen Übernachtung auf Grund des Hundes verbieten? Und kann mir die Hausverwaltung auch das Aufpassen auf einen zweiten Hund verbieten wenn er nur mal Mittags bei mir zu Hause ist?
Wir sind bereits am überlegen wie wir dafür eine Lösung finden. Schließlich möchte ich weder meinem Vermieter noch meinen Nachbarn Probleme machen und erst recht keinen Ärger mit denen.
Für schnelle Antwort bin ich unglaublich Dankbar.Danke Liebe Grüße
- Vor einem Moment
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Hi,
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Hallo...
das Problem kenne ich nur zu gut....
Meine Lösung war, dass ich es dem Vermieter erklärt habe wie es ist....
Desweiteren habe ich auch mit den Nachbarn gesprochen und ihnen die Sitution erklärt...
Du kannst dann nur hoffen das dir die Nachbarn endgegen kommen und es akzeptieren....
bei mir hat es geklappt....
wünsch dir nur das BESTE....
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Es gibt doch irgendwo eine Klausel, wie lange man Besuch haben kann, 3 Mon. oder so, weiß aber nicht wo das steht.
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Danke für eure Antworten.
Auch wenn ich "eine bestimmte Zeit" Besuch bekommen darf, habe ich ja nach Ablauf dieser Zeit wieder das selbe Problem.
Lt. meinem Mietvertrag ist mir die Tierhaltung ja gestattet. Habe ja wie gesagt selbst einen Hund. Und die Klausel lautet: (sinngleich) "Tierhaltung erlaubt solang Wohngemeinschaft nicht gestört wird"
Habe jetzt einen Dreizeiler verfasst den ich im Hausgang aushängen will. Habe mich dort entschuldigt für Verwirrung gesorgt zu haben und die Situation aufgeklärt. Das der Hund eben meinem Freund gehört und ich nur aufgepasst habe und er mich eben "gelegentlich" Besucht und der Hund eben dabei ist. Hoffe das das schonmal ein wenig entschärfend wirkt und ich keine weitern Probleme bekomme.
Grüße
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ich wünsche es dir das deine Nachbarn es aktzeptieren....
ich würde sie nur persönlich ansprechen wenn es nicht zu viele sind....
kommt immer besser... -
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Das mit den 3 Mon. hatte ich geschrieben, damit du beruhigt bist und in dieser Zeit mit den Nachbarn Klarheit schaffen kannst
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Hallo,
die zeitliche Begrenzung bezieht sich auf Hundesitting AM STÜCK und beträgt bis zu 6 Wochen, die man genehmigungsfrei einen Hund sitten darf (auch bei Tierhalterverbot).
Da der Hund nur "hin und wieder" zu Besuch ist, kann man Dir da gar nicht an den Karren fahren. Täglich mal 2 Stunden Mittags kannst Du über Jahre hinweg einen Hund sitten. Und Besuch darfst Du auch bis zu 6 Wochen bei Dir einquartieren, ohne Dir ne Erlaubnis zu holen.
Ich denke mal, der Besuch des 2.Hundes kann nur dann untersagt werden, wenn von ihm eine unzumutbare Belästigung ausgeht wie Dauerbellen, Leute belästigen, ins Treppenhaus urinieren oder koten...
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Zitat
Es gibt doch irgendwo eine Klausel, wie lange man Besuch haben kann, 3 Mon. oder so, weiß aber nicht wo das steht.
so hab ich das auch im kopf. rechtlich darfst du 3 monate am stück besuch haben, oder einen 2ten hund, bevor die hausverwaltung oder die nachbarn was tun können.
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