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Haftpflicht - Führen ohne Leine
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Huhu,
die meisten Hundhaftpflicht-Versicherungen haben "das Führen ohne Leine" mitversichert, allerdings kommt immer der Nachsatz: der Halter hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Aber in den meisten Städten gilt allgemeine Anleinpflicht, oder?
Ich bin sehr viel mit meiner Hündin unterwegs, da wo es ländlich ist (Felder, Wiesen, Wäldchen etc.) läuft sie abgeleint. Loona ist sehr zuverlässig abrufbar, hat keinen Jagdtrieb und ist (abgeleint) sozialverträglich. Wir sind noch nie kontrolliert worden, aber ich nehme ein evtl. Bußgeld in Kauf, um meinem Hund viel Auslauf zu ermöglichen.
Jetzt meine Frage:
Übernimmt die Haftpflicht einen Schadensfall, wenn der Hund (gesetzlich) unerlaubt abgeleint war?
Habt ihr schon entsprechende Erfahrungen gemacht?
LG, Luisa
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2. Oktober 2009 um 14:09
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Ich weiß es zwar nicht, aber das ist eine gute Frage.
Ich könnte mir vorstellen, daß es da Schwierigkeiten gibt.
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Nein, das leinenlos Führen eines Hundes in Leinenzwanggebieten ist im Allgemeinen grobe Fahrlässigkeit und die ist mitversichert.
Das genau wie das zu schnelle Fahren eines Autos grobe Fahrlässigkeit ist, die in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist, die der Kasko sieht es anders aus.
LG
das Schnauzermädel -
Danke dir

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Huhu,
ZitatNein, das leinenlos Führen eines Hundes in Leinenzwanggebieten ist im Allgemeinen grobe Fahrlässigkeit und die ist mitversichert.
Das ist doch der springende Punkt! Verliert man gerade bei grober Fahrlässigkeit nicht den Versicherungsschutz?
Bin kein Autofahrer daher kann ich zu deinem Vergleich mit der Auto-Haftpflicht nichts sagen.
Wenn der Versicherer folgenden Satz in seinen AGB hat:
" -Führen ohne Leine soweit dies nicht vorgeschrieben ist"
...müsste doch bedeuten, daß die Versicherung nur den Schadensfall regelt, wenn der Hund im erlaubtem Gebiet abgeleint war.
Oder sehe ich es falsch?
LG, Luisa
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Nein, die Haftpflichtversicherung ist die eine Versicherung, wo der Versicherer die Fahrlässigkeit eben nicht ausschließen kann. Hier ist nur Vorsatz ausgeschlossen.
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Nein, die Haftpflichtversicherung ist die eine Versicherung, wo der Versicherer die Fahrlässigkeit eben nicht ausschließen kann. Hier ist nur Vorsatz ausgeschlossen.
Ich persönlich kann nur jedem raten, nicht sorgloser mit der Einhaltung des Leinenzwangs umzugehen, weil die Haftpflicht nur Vorsatz, nicht aber Fahrlässigkeit, ausschliessen kann!Es kann nämlich schon Vorsatz sein, wenn man den Hund nicht schnell genug zurückhält....
Grüßle, Moni
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