Sokas nur einzeln ausführen ? Stimmt das ?
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Hi Eve und Pablo, hi zusammen !
Ja klar bin ich auf dem Soka Run in Koblenz ! Hab auch schon kräftig Werbung dafür gemacht.
Mich würde aber mal interessieren wie der hessische Gesetzestext lautet. Den rheinland-pfälzischen Text hab ich ja zitiert, und wie gesagt bin ich nicht der Meinung dass daraus hervorgeht, dass Sokas grundsätzlich einzeln geführt werden müssen. Und auch der dazugehörige Ordnungswidrigkeitenkatalog beinhaltet nur den Verstoss "mehrere gefährliche Hunde gleichezeitig führen".
Nein nicht der Katalog der Ordnungswidrigkeiten
, diese ganzen tollen Gesetze haben Durchführungsbestimmungen, da musst du nachlesen.
In NRW steht es so im Gesetz:Zitat§ 5 Pflichten
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.In den Verwaltungsvorschriften steht dann:
Zitat5.4.4 Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person begründet wegen der schwierigen Beherrschbarkeit ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial und wird deshalb durch Satz 4 generell verboten. Nach Sinn und Zweck der Regelung ist auch das gleichzeitige Führen eines gefährlichen Hundes und eines Hundes im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person verboten. Dies gilt auch, wenn Hunde von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind.
LG
das Schnauzermäel - Vor einem Moment
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Hi,
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Dort wird jeder fündig!-
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Guck mal hier: http://www.hundehaftpflicht-info.de/hessen.htm
"§ 5 Abs. (2) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden."
Na, dann sehen wir uns in zwei Wochen schon
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Zitat
Ja das stimmt leider.
Freilauf geht nur auf einem mind. 160 cm hoch eingezäuntem Privatgrundstück. Und der Zaun muss sogar (ich glaub es waren 40 cm tief) in den Boden eingelassen sein !!!
Hallo,
sorry, wenn ich mich hier mal so reinklinke, aber das ist ja heftig...
Es ist wohl einfacher, sich einen Tiger zu halten und auszuführen als einen süßen kleinen Staff...krieg hier grad das Kopfschütteln...!
Hochsicherheitstrakt für HUNDE...unglaublich.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
PS.: Wenn es so ist, daß man einen SOKA nur allein ausführen darf, müßte es ja selbst verboten sein, nebenbei zu telefonieren, oder?
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Unser NRW-Gesetz betont immer die harte Hand, die man braucht, und die großen Schwierigkeiten, die so ein Hund macht.
Hier war es damals aber nicht anders. Ich hätte 2 Meter Zaunhöhe gebraucht, durfte aber natürlich nicht so hoch bauen...
LG
das Schnauzermädel -
es ist schon eine komische welt mit komischen gesetzten.
ich bin jetzt grad ein bisschen erstaunt wie GEFÄHRLICH ein hund anscheinend sein kann wenn man schon einen richtig hohen zaun braucht und man ihn nur alleine führen darfhier in niedersachsen ist das zum glück nicht so, da kann man echt froh sein!
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Richtig kurios wird das, wenn man einen 42cm hohen und 23 kg leichten AmStaff und einen Riesenschnauzer mit 77cm und 50kg an der Leine hat.
Das relativiert sogar die Einschätzung von absoluten "Kampfhund-Gegnern"...
Wobei man in NRW ein solches Paar problemlos führen darf.LG
dasSchnauzermädel -
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Danke Schnauzermädel !!!
Also die Geschichte mit der Dürchführungsbestimmung ist ja sehr interessant ! Bis jetzt wusste ich nicht, dass es das als "Interpretationshilfe" für die Gesetztestexte gibt.
Ich habe die Dürchführungsbestimmung für RLP gefunden, aber da steht nichts vergleichbares wie in NRW drin.Der §5 - Führen gefährlicher Hunde wird zwar dort aufgegriffen, es geht aber nur um die Definitionen "Hundeführer", "Hundebesitzer", "befriedetes Besitztum", "Anleinpflicht" etc.
Das Ausführen von zwei Hunden, egal welcher Rasse wird hier nicht aufgegriffen.Trotzdem kann meiner Meinung nach etwas, das NICHT im Umfang der möglichen Ordnungswidrigkeiten enthalten ist, auch nicht als Ordnungswidrigkeit jemandem vorgeworfen werden.
FAZIT:
Weder im LHundG von RLP noch in der dazugehörigen Dürchführungsbestimmung steht es, dass man Sokas solo ausführen muss.
Die B'länder wo das der Fall ist, haben sich halt etwas mehr Gedanken gemacht, wie man das Halten eines Sokas möglichst abschreckend gestalten kann.Falls es einen von euch interessieren sollte: hier der Link zum vollständigen Text der Dürchführungsbestimmung. Der § 5 über den wir hier diskutieren, wird dort auf Seite 14-15 behandelt.
http://www.tierheimworms.de/Dokumente/LHundG_DurchfHinw.PDF
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