Rechtslage bei "Hundeverbots-schildern"
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Hallo Leute^^
Bin ja schon ziemlich lange nichtmehr hier gewesen, aber ich hab da mal 'ne Frage an Euch:
Bei mir direkt vor der Haustür haben die von meiner Wohnungsgesellschafft vor ein paar Wochen so ein Schild aufgestellt, auf dem ein Verbot für Schei...de Hunde abgebildet ist..
So, nun habe ich seid drei Wochen nen kleinen Welpen, der es nunmal nicht bis zur nächsten Gelegenheit (die wäre auch denke ich im nächsten Stadtteil, da diese Schilder wie Unkraut aus dem Boden schießen) schafft einzuhalten.Jetzt nehme ich, vorbildlich wie ich bin, schon immer Tüten mit nach draußen und nehme auch die Haufen sofort weg, da ich des selber hasse, wenn die überall rumliegen.
Da muss ich mir doch tatsächlich immer noch anhören, das die Wiese nich zum Sch...en da is.
Meine Frage jetzt: dürfen die das überhaupt verbieten? Also meine Wohnungsgesellschafft duldet die Hundehaltung, klärt aber in der Erlaubnis auch gleich, das die Hinterlassenschaften sofort und ohne auffforderung zu entfernen sind (was ich ja mache)..
Evtl kennt ja einer von euch solche fälle.. Würde mich wirklich mal interessieren...
Vielen Dank schonmal
LG Ramona - Vor einem Moment
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Hi,
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ich kenn solche bilder aus parks, und die bedeuten eigentlich nur, dass du die haufen einfach mitnehmen musst bis zum nächsten mülleimer.
und damit ist die sache erledigt. wo hundehaltung erlaubt ist, fällt auch mal ne wurst. wenn du die aber gleich wegräumst, kann doch keiner was sagen.
nur lass deinen hund nicht immer gegen die gleiche, kleine vorgartenpflanze strullern, die geht sonst ein - und dann gibts den nächsten stress
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