Tollwut-Impfung für Spanien

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mit meinen beiden Doggies gerne dieses Jahr mit dem Auto nach Spanien fahren, nach Riumar, wo dieser 20 km lange Hundestrand ist.
    War da schonmal jemand von Euch?

    Meine Frage ist nun folgende: In sämlichen Infos über die Einreisebestimmungen finde ich nur, dass man eine Tollwut-Impfung vorweisen muss, die nicht älter als ein jahr ist.
    Nun sind meine beiden ja aus Spanien und dort Anfang Juni 2008 mit einem 3-jährigen Impfstoff geimpft worden. Müssen also erst wieder im Juni 2011 geimpft werden.
    Müsste ich rechtlich jetzt trotzdem neu impfen lassen???? Oder sind einfach nur die Einreisebestimmungen noch nicht überarbeitet worden, seit es auch mehrjährige Impfstoffe gibt???

    Wäre toll, wenn sich hier jemand damit auskennt!

    LG
    Anja

  • Soweit ich weiß, hat die Gültigkeit der Impfung nichts mit Einreisebestimmungen zu tun! Du musst also wieder Impfen lassen...

    Jedenfalls hat mir das mein TA beim letzten Impfen so erklärt.

    LG Eva

  • Schau mal, das hab ich gerade auf http://www.reisen-mit-hund.org gefunden:
    "...Bezüglich der Gültigkeitsdauer des Impfschutzes sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers maßgebend. ..."

    Und in travel4dogs.de:
    "...Eine Wiederholungsimpfung sollte innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Hersteller angibt. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten. ..."

    Auch bei Tierklinik.de hab ich den Satz gefunden, dass die Tollwut-Impfung "nach dem Empfehlungen des Herstellers" gültig sein muss.

    Das heißt ja dann doch, dass bei nem 3-jährigen Impfstoff nicht nachgeimpft werden müsste.

    Wenn die meisten TÄ sagen, dass geimpft werden muss, dann trau ich denen nicht recht, weil ich ja weiß, dass die Impfungen mehr als die Hälfte der Einnahmequellen der TÄ sind.... Klar sagen die, dass geimpft werden muss, mit einigen leider wenigen Ausnahmen....

    Vielleicht weiß aber jemand hier ganz genau Bescheid. :-)

    LG

  • Zitat

    Ja, aber für die Einreise hat jedes Land seine eigenen Bestimmungen! Wenn ein Land sagt, ein Hund der einreisen will, eine Impfung haben, muss die nicht älter als 12 Monate ist, dann ist es egal, was der Impfstoffhersteller sagt.

    Hier ist offizielle Link vom Bundesverband der Amtstierärzte:
    http://www.amtstieraerzte.de/index.htm?/tips/einreise.php


    Die Bestimmungen dort sind aber total veraltet. Da steht bei der Schweiz auch noch nicht älter als 12 Monate, und bei der Slowakei noch das Gesundheitszeugnis - beides ist nicht mehr aktuell.

  • Merkwürdig! Das ist ja nun die offizielle Seite von denen, die es eigentlich wissen müssten...

    @ Naijra
    Kannst du eine andere offizielle Seite empfehlen?

    LG Eva

  • Also ich hab mal ne Mail an die spanische Botschaft und an Intervet geschickt. Hoffe, die melden sich bald mal....

    Also, hab Antwort von Intervet:
    "...In Spanien gelten seit einiger Zeit auch die 3 Jahre Immunitätsdauer.
    Damit kann für die Impfung mit Nobivac RABIA, batch A029A02 im Juni 2008 ein 3-Jahresschutz beansprucht werden, Nachimpfung also im Juni 2011...."

    Juchuuuu! :-)
    Also, Frage ist damit geklärt.

    LG
    Anja

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!