Zweithund Dobermann
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Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir mal wieder weiterhelfen!?
Es geht darum das ich mir einen Zweithund .. ein in notgeratener Dobermann - Welpe soll es sein .. zu legen möchte. Mein erster Hund ist ein Labbi. Habe für sie bereits vor 1,5 Jahren nen Sachkundenachweis machen müssen.
Nun meine Fragen:Muss ich mich vorher irgendwie melden wenn ich mir einen "Kampfhund" (*hust*) anschaffen möchte (zwecks polizeiliches Führungszeugnis o.ä.) ??
Muss ein weiterer Sachkundetest gemacht werden???
Und wie siehts aus mit nem Wesenstest (wohne NRW Leverkusen)???
Freue mich über eure Antworten.
lg
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- Vor einem Moment
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In NRW wird der Dobi nicht anders behandelt als dein Labbi.
Du musst ihn genau wie deinen Ersthund mit Chipnummer und Versicherungsnachweis anmelden, die Sachkunde hast du schon.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir mal wieder weiterhelfen!?
Mein erster Hund ist ein Labbi. Habe für sie bereits vor 1,5 Jahren nen Sachkundenachweis machen müssen.
Nun meine Fragen:Muss ich mich vorher irgendwie melden wenn ich mir einen "Kampfhund" (*hust*) anschaffen möchte (zwecks polizeiliches Führungszeugnis o.ä.) ??
Muss ein weiterer Sachkundetest gemacht werden???
Und wie siehts aus mit nem Wesenstest (wohne NRW Leverkusen)???
Freue mich über eure Antworten.
lg
Wieso mußtest du eigentlich einen Sachkundenachweis für einen Labbi machen
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Zitat
Wieso mußtest du eigentlich einen Sachkundenachweis für einen Labbi machen
Der Sachkundenachwei ist seit ein paar Jahren (zumindes hier in NRW) Pflicht für Hunde, die unter die "20/40- Regelung" fallen.
LG nadine
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genau .. und da mein hund halt inzwischen 65cm/ 32kg hat durfte ich da antraben.
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Zitat
Der Sachkundenachwei ist seit ein paar Jahren (zumindes hier in NRW) Pflicht für Hunde, die unter die "20/40- Regelung" fallen.
LG nadine
Ja, das ist ganz einfach, wir haben halt ganz bekloppte Volksvertreter in NRW und daher ein Gesetz, das zig Sachen vorsieht...
Wir haben die Hunde der Anlage 1 (Pit, AmStaff, Bully, Staffordshire Bull und Mixe damit), die darf man nur mit besonderer Erlaubnis halten, die brauchen einen Wesentest, wenn man Maulkorb- und Leinenzwang loswerden möchte, es gilt Zuchtverbot, man darf diese Hunde auch nicht einfach wo kaufen.
Die gleichen Auflagen gelten für einen "Gefährlichen Hund", also einen der auffällig war, dort kann man Maulkorb- und Leinenzwang allerdings nicht mehr wegbekommen.Anlage 2 sind dann Rottis, Dogo und ähnliches, die darf man züchten, den Test kann man bei zugelassenen Gutachtern machen, kaufen darf man sie auch einfach so, aber es ist eben ein ziemlicher Papierkrieg.
Dann haben wir noch die "Großen Hunde". Alles was größer als 40cm und/oder schwerer als 20kg ist, muss per Chip gekennzeichnet sein, es muss eine Versicherung und Sachkunde nachgewiesen werden. Auch diese Hunde muss man beim Ordnungsamt anmelden.
LG
das Schnauzermädel -
Na da Lob ich mir doch unser Saarland.
Deshalb war das für mich jetzt auch nicht Nachvollziehbar bei einem Labbi .
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