• Hallo,

    ich bin wieder einmal mit meinen Hunden umgezogen und werde hier meine Ausbildung zum Schäfer weitermachen.

    Jetzt stellt sich die Frage der Steuerpflicht.
    In der Satzung steht:

    Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu Erwerbszwecken ge-
    haltene Hunde, die
    a) an Bord von ins Schiffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden
    oder
    b) als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen
    Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.


    Muss ich jetzt zahlen oder nicht?

    Oder komme ich vielleicht hiermit durch:

    (3) Für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz
    und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf
    ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 gesenkt.

    Da mein Lehrgehalt weit unter dem Satz eines Hartz 4 Empfängers liegt.

  • ich würde einfach nachfragen und beides erwähnen.

    bei uns war die dame vom amt sehr nett und hilfsbereit.
    ich wollte eine steuerbefreiung für erna, da wir 3 km von der stadt entfernt im wald an einer talsperre wohnen und nur 4 nachbarn haben die recht weit wegwohnen - leider haben uns knapp100 m zum nachbarn gefehlt - sonst hätte es geklappt - sie hat aber super recherchiert.

    einfach nett fragen ;)

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