Wie hoch darf die Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit sein?

  • Zitat

    Nein, warum auch?


    In dem Fall, Sorry fürs OT an die TS,


    aber:


    das wüsste ich gern genauer:


    Ließest Du deinen Hund dann trotzdem von der Leine (Grundgehorsam vorausgesetzt) und würdest brav blechen?


    Was machst Du in solchen Situationen, wenn sie nicht nur Ausnahmen sind, sondern einfach deinem Wohnort geschuldet?


    Insbesondere dann, wenn alle Bitten und Vorschläge an die Gemeinde für entsprechende Zonen auf taube Ohren stoßen?

  • Nun, ich weiß zwar nicht wozu das dienlich sein sollte, außer Du möchtest ein psychologisches Profil erstellen ;) aber ich versuch mal drauf zu antworten:

    Zitat


    Ließest Du deinen Hund dann trotzdem von der Leine (Grundgehorsam vorausgesetzt) und würdest brav blechen?

    Jein, kommt drauf an ob ich es gegenüber Dritten verantworten kann. Ist es ein Gebiet, wo keine Menschenseele zu sehen ist, dann Ja und ich würde es, wie Cerridwen es sagt billigend in Kauf nehmen. Allerdings weiß ich vorher welches Bußgeld mich erwartet. Andernfalls würde ich meinen Hund an der Leine lassen, damit Dritte sich nicht unnötig gestört fühlen.


    Zitat

    Was machst Du in solchen Situationen, wenn sie nicht nur Ausnahmen sind, sondern einfach deinem Wohnort geschuldet?


    Insbesondere dann, wenn alle Bitten und Vorschläge an die Gemeinde für entsprechende Zonen auf taube Ohren stoßen?

    Hierzu muß ich sagen, dass ich jetzt die Diskussion anregen müsste, ob es in einer solchen Umgebung überhaupt Sinn macht einen Hund zu halten. Das möchte ich aber vermeiden, da dies wieder zu einen unötigen Streit ausartet.
    Generell habe ich dazu aber eine sehr rigorose Meinung, wobei das jeder für sich selbst entscheiden muss.
    Für mich stellt sich diese Frage also nicht und ich möchte daraus auch kein Konstrukt machen.

  • Zitat

    Nun, ich weiß zwar nicht wozu das dienlich sein sollte, außer Du möchtest ein psychologisches Profil erstellen ;) aber ich versuch mal drauf zu antworten:

    Jein, kommt drauf an ob ich es gegenüber Dritten verantworten kann. Ist es ein Gebiet, wo keine Menschenseele zu sehen ist, dann Ja und ich würde es, wie Cerridwen es sagt billigend in Kauf nehmen. Allerdings weiß ich vorher welches Bußgeld mich erwartet. Andernfalls würde ich meinen Hund an der Leine lassen, damit Dritte sich nicht unnötig gestört fühlen.


    Hierzu muß ich sagen, dass ich jetzt die Diskussion anregen müsste, ob es in einer solchen Umgebung überhaupt Sinn macht einen Hund zu halten. Das möchte ich aber vermeiden, da dies wieder zu einen unötigen Streit ausartet.
    Generell habe ich dazu aber eine sehr rigorose Meinung, wobei das jeder für sich selbst entscheiden muss.
    Für mich stellt sich diese Frage also nicht und ich möchte daraus auch kein Konstrukt machen.


    Dann sag ich mal Danke für die Antworten und versichere hoch und heilig KEINE psychologischen Profile zu erstellen ;)



    Bin deiner Meinung, dass es keinen Sinn macht jetzt darüber zu diskutieren, ob es in solchen Gemeinden Sinn macht Hunde zu halten. Das würde von Hölzchen auf Stöchchen führen. Da hast du absolut Recht.



    Was die Bußgelder angeht, bleibe ich aber dabei, dass man - in vernünftigen Grenzen und unter den entsprechenden Bedingungen - sehr wohl Einspruch einlegen sollte und nicht alles einfach hinnehmen, nur weil es Gesetzt/Vorschrift ist. Sind allerdings gangbare Freilaufzonen vorhanden, würde ich auch zahlen bzw. diese aufsuchen.

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