Ich werd verrückt... Kläffer in der Nachbarschaft
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Zitat
Die 30 Minuten am Tag, nicht länger als zehn Minuten am Stück haben Richter entschieden, so unwichtig kann es also nicht sein.
Da läßt es sich groß drüber reden, wenn es einen selbst nicht betrifft.
Deine Toleranz will ich sehen, wenn Du eine Woche nicht schlafen kannst.
>so unwichtig kann es also nicht sein.
Gibt doch genau meine Meinung wieder. Ich finde sowas muss bis ins kleinste geregelt sein. 30 Minuten am Tag, maximal 10 Minuten, nur maximal alle 2,56 Stunden, dann frühestens nach 4,98 Stunden wieder und nur in einer Tonhöhe bis 534Hz und in einer Lautstärke von höchstens 45,23 dB. Bei zwei Hunden gibt es eine Ausnahmeregelung die duch §54. Absatz 3 geregelt ist. Die Einhaltung wird durch ehrenamtliche Blockwarte und/oder eine Bürgerwehr sichergestellt.
>Da läßt es sich groß drüber reden, wenn es einen selbst nicht betrifft.
>Deine Toleranz will ich sehen, wenn Du eine Woche nicht schlafen kannst.
Touché! Hervorragend gekontert. Alle Achtung. -
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