angst vor gerichtsverhandlung

  • Ach, das tut mir echt leid für Dich. :-/


    Dass man bei Geldstrafen nicht vorbestraft ist, stimmt so leider nicht.

    Ich schätze mal, es sind hier nicht über 90 Tagessätze?
    Denn erst ab 91 Tagessätzen erscheint der Eintrag im Führungszeugnis, zumindest wenn man bislang noch nicht in Erscheinung getreten ist - ansonsten erscheinen nämlich alle Einträge, gleich wieviele Tagessätze es gab.

    LG, Caro

  • naja ich versuch mir zu sagen,des es reicht,wenns meinen geldbeutel anfrisst,da brauch ich net auch noch weiter meine energie fürs ärgern rein zu investieren,weil des hilft mir ja dann auch nicht ^^

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!