Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
angst vor gerichtsverhandlung
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Ach, das tut mir echt leid für Dich. :-/
Dass man bei Geldstrafen nicht vorbestraft ist, stimmt so leider nicht.
Ich schätze mal, es sind hier nicht über 90 Tagessätze?
Denn erst ab 91 Tagessätzen erscheint der Eintrag im Führungszeugnis, zumindest wenn man bislang noch nicht in Erscheinung getreten ist - ansonsten erscheinen nämlich alle Einträge, gleich wieviele Tagessätze es gab.LG, Caro
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26. März 2009 um 20:47
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angst vor gerichtsverhandlung - Vor einem Moment
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naja ich versuch mir zu sagen,des es reicht,wenns meinen geldbeutel anfrisst,da brauch ich net auch noch weiter meine energie fürs ärgern rein zu investieren,weil des hilft mir ja dann auch nicht

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Sorry, ich dachte wirklich dass Geldstrafe = Geldstrafe ist, und generell keinen Eintrag ins Führungszeugnis nachsichzieht.
Aber man lernt ja nie aus
LG
Zuckermaus -
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