Wesenstest für Shih Tzu ???

  • Hallo,
    Ich komme aus Bernburg(Sachsen-Anhalt) und in meinem Bundesland haben sie nun auch die Leinenpflicht für ALLE Hunde verordnet.Das schlimme ist in Bernburg und Umgebung darf man nirgendswo die Hunde frei laufen lassen,weder in Parks,Wälder,Äcker oder sonstiges und wir haben auch keine eingezäunten Hundefreilaufplätze oder ähnliches,nun werden verschärfte Kontrollen durchgeführt.Meine Hündin die super hört,verträglich ist mit Mensch und Tier ist es gewohnt bei uns vor der Tür im Park ohne Leine zu laufen.Nun wollte ich fragen ob ich mit meiner Hündin eventuell einen Wesenstest oder ähnliches ablegen kann um die Leinenpflicht an bestimmten stellen für meinen Hund zu umgehen.Ist sowas möglich?Hat Jemand Erfahrungen?

    VLG Sarah

  • Zitat

    ist es nicht eigtl auch so,des wenn überall leinenpflicht herrscht wenigstens freilaufflächen zur verfügung gestellt werden müssen?

    Genau das sagte mir die Tierärztin, die bei uns an der VHS den Grundkurs für den Hundeführerschein leitet, gestern.

    Leider konnte sie mir die Quelle nicht nennen.

    Hilft gxxgle vielleicht weiter?

  • Zitat

    ist es nicht eigtl auch so,des wenn überall leinenpflicht herrscht wenigstens freilaufflächen zur verfügung gestellt werden müssen?

    Eigentlich ist dies so, lässt sich jedenfalls so aus der Rechtsprechung ableiten. Mir ist z. B. dieses Urteil des OLG Dresden bekannt:

    http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/OWi301.06.pdf

    Der Leitsatz des Urteils lautet:

    Auf S. 7 des Urteils wird dazu genauer eingegangen und darauf hingewiesen, dass der allgemeine Leinenzwang - wenn Freilaufflächen zur Verfügung gestellt werden - dann nicht gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt. Das würde im Umkehrschluss bedeuten:

    Sind keine Freilaufflächen für Hunde im Ortsgebiet vorhanden, verstößt die Anordnung des allgemeinen Leinenzwangs gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Ein weiteres und wohl mit das maßgeblichste Urteil in dieser Richtung wäre:

    http://www.burhoff.de/rspr/texte/aa_00002.htm

    Hier das gesamte Urteil dazu:

    http://www.menschen-tiere-werte.de/pages/gesetze/nrw/hamm.pdf

    Da ein absoluter Leinenzwang ohne Freilaufflächen - wie sich aus den beiden folgenden Ausführungen ergibt - ebenfalls ein Problem des Verstoßes gegen § 2 des Tierschutzgesetz ist, wären vielleicht die örtlichen Tierschutzvereine die Ansprechpartner dahingehend, um entweder im Gespräch mit den Gemeinden die Verordnungen aufzuweichen (heißt teilweise den Leinenzwang abzuschaffen) oder eben die Gemeinde dazu zu zwingen, Freilaufflächen zu schaffen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe.

    http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?file…9f6c9b48b80f4af

    http://www.tierheim-hannover.de/downloads/frei…aufflaechen.pdf

    Es gibt sicher noch weitere Rechtsprechungen dazu. Es ist aber eben leider so, dass man für sein Recht als HH auf Freiflächen bei vielen Gemeinden kämpfen muss ... eben auch gerichtlich.

    Nebenbei: In Leipzig gibt es 48 Freilaufflächen ... hier bei uns in Weimar nur eine, die auch noch ein absoluter Witz ist. Denn würden sich in diesem kleinen Terrain (Größe ca. 3 Gärten schätze ich mal) alle Hunde unserer Stadt treffen, wäre kein Platz mehr zum Laufen ;) Leider gilt auch bei uns in allen Park- und Grünanlagen Leinenpflicht, da heißt es eben zu versuchen, nach außerhalb auszuweichen, was auch nicht immer gelingt. Dummerweise kann die Stadt sich eben mit der Hundefreilauffläche rausreden ... und unser örtlicher Tierschutzverein kümmert sich leider in erster Linie nur um die Katzen *seufz*

  • Hallo,
    erstmal vielen Dank für eure netten Antworten.
    Genau das finde ich ja unverschämt,wenn sie schon Leinenpflicht in der ganzen Stadt und Umgebung einführen dann sollten sie auch Hundefreilaufflächen schaffen, ich war auch schon auf dem Ordnungsamt die sagten mir nur in Bernburg ist es ÜBERALL untersagt die Hunde frei laufen zu lassen.Nun möchte ich eine Unterschriftenaktion starten mit "Hundefreilauffläche in Bernburg" meint ihr das macht Sinn ?

    VLG Sarah

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