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3Monate Steuern? Leinenzwang?
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Hallo zusammen

Ich bin`s mal wieder. Natürlich mit neuen Fragen, damit euch nicht langweilig wird ;o)
In drei Monaten ist es hoffentlich so weit, dass ich mit Tigger endlich nach Deutschland einreisen darf. Die Geschichte dazu ist erbärmlich. Egal, denn darum geht es in meiner Frage nicht.
Ich wollte euch fragen, ob ihr wisst ob man seinen Hund auch nur für 3 Monate anmelden muss und Hundesteuern für sie zahlen muss?
Denn nach 3 Monaten verschwinde ich in die Schweiz.Nächste Frage:
Wie ist das mit dem Leinenzwang in Bochum? Kann ich meinen 20/40 Hund davon irgendwie befreien?Nächste Frage:
Was muss ich noch alles beachten? Wie muss ich sie anmelden, etc?Liebe Grüsse,
Evil & Tigger -
29. März 2006 um 05:57
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3Monate Steuern? Leinenzwang? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Schau mal, das findet man auf der HP der Stadt Bochum:
http://www.bochum.de/ortsrecht/orts…uer_satzung.pdf
Anmeldung Steuer http://www.bochum.de/formulare/hund_anmeldung.pdf
Abmeldung Steuerhttp://www.bochum.de/formulare/hund_abmeldung.pdf
Anmeldung ordnungsrechtlich http://www.bochum.de/formulare/hundevordruck11.pdf
Ich hoffe, das hilft dir weiter. Der SH zählt nicht zu den "gefährlichen Hunden" bzw. nicht zu den "Hunden bestimmter Rasse", aber Anleinpflicht besteht für ALLE Hunde.
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