Anzeige / welche Strafe droht?
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@ Cerridwen
Das denken viele, ist aber nicht so. Das Fotografieren von anderen Personen ist nur dann erlaubt, wenn man auch das Recht dazu hat hat (sprich eine Einwilligung des "Model") dieses Bild auch zu veröffentlichen. (dies gilt nach dem deutschem Recht auch für die Verwendung anderweitiger Zwecke)
Es gibt kein Grundsätzliches Recht jeden und alles zu fotografieren. Ich weiß es deswegen, da ich mich als Autorin viel mit Urheberrecht und Rechten Dritter befassen muss. Daher hab ich das auch bzgl. Fotografie schon gelesen.
Anders verhält es sich beispielsweise, wenn eine Person nur "Beiwerk" bei einer zum beispiel fotografierten Landschaft oder Örtlichkeit ist. Dann benötigt man keine Einwilligen der Person. Und hier wurde ja eindeutig nicht der hübsche Park fotografiert, sondern die nette Halterin mit Fellnase in voller Absicht.
Will nicht klugscheißen, aber ich kann auch gern mal eine Freundin genauer befragen, die Fotografin ist.
Liebe Grüsse
Pandora -
- Vor einem Moment
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Also ich meine, das es dort noch keine reine Rechtsprechung gibt. So das abgewogen werden muss. Da ist es dann auch egal, ob Menschen als Beiwerk oder nicht - zumal das ja dann auch immer noch Auslegungssache des Fotografen ist, bis zu einem Rahmen.
Das andere ist ja, das der Nachbar ja nun auch sagt, wofür er die Fotos macht und das dort ja scheinbar nicht wirklich widersprochen wurde - wenn ich ungefragt fotografiert werden, lasse ich die Fotos sofort wieder löschen und zwar vor meinen Augen
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Es ist also nun nicht wirklich zu sagen, ob es immer noch so ist, aber ich kenne es so, das ich alles Fotografieren kann und nur nicht alles veröffentlichen darf. Aber fakt ist, jede öffentliche zur Schaustellung und dazu gehört das versenden an das OA, bedarf einer Erlaubnis. Aber es gibt meines Wissens keine Regel, ob es bei einem "Amateur" auch alles schriftlich sein muss oder ob das nicht widersprechen auf die entsprechende Ankündigung schon ausreichend ist.
ZitatDas Fotografieren von anderen Personen ist nur dann erlaubt, wenn man auch das Recht dazu hat hat (sprich eine Einwilligung des "Model") dieses Bild auch zu veröffentlichen. (dies gilt nach dem deutschem Recht auch für die Verwendung anderweitiger Zwecke)
Hier wird es ja gesagt, das man man die Einwilligung braucht um zu veröffentlichen. Wenn ich das aber nicht will, sondern die Bilder nur für mich mache und diese niemanden zeige, dann ist es zwar nicht nett, nicht zu fragen, aber - wie gesagt nach meinem Wissen - auch nicht verboten die Bilder zu machen.
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Ich werde mal am Donnerstag meinen Prof fragen
Das interessiert mich nämlich jetzt auch....
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Ich hoffe wir wuseln hier nicht zu weit von der Thematik ab.
Einerseits hast du schon recht, auf verlangen kann man die sofortige Löschung verlangen. Ist sogar im Gesetz verankert. KUG Kunsturhebergesetz.
Und unsere Gesetze sind ja bekanntlich immer so formuliert, dass sie ein normal Sterblicher nicht versteht.
Hab mich in Rechtslehre schon immer drüber aufgeregt.
Aber ... Es gibt ja noch die Richtersprüche, die zu Gesetzen rangezogen werden, um mehr "Klarheit" in die Rechtsverdrehergeschichten reinzubringen.
Zitat:
Unbefugte Bildaufnahme
Eine unbefugte Bildaufnahme liegt vor, wenn sie ohne Einverständnis des Abgebildeten er-folgt. Ein "Presseprivileg", wie in anderen strafrechtlichen Vorschriften, ist in § 201a StGB nicht vorgesehen, das heißt heimliche Bildaufnahmen sind grundsätzlich selbst dann nicht gestattet, wenn sie der Aufdeckung erheblicher Missstände dienen (Journalismus-Fall). Ob die zukünftige Rechtsprechung der Pressefreiheit gleichwohl in bestimmten Fällen den Vor-rang gewähren wird, bleibt abzuwarten.
Dann gibts auch noch das Recht am eigenen Bild und hier greift wie du sagtest der Fall, wenn es veröffentlicht wird. (Oder auch schon die Befürchtung dass es verwendet wird reicht aus) Und da der "rechtschaffende" Herr es ja angedroht hat, bleib ich dabei ... AB zum RA und Unterlassungsverfügung aufsetzen lassen ... Glaub mir, das wird ihm richtig böse Ärger einbrocken ... ist das Ding einmal unterwegs zu ihm, kostet ihn das schon den Anwalt und die ganzen Gebühren ... ihm wird eine Frist gesetzt, wann er das Schuldanerkenntnis zurückzusenden hat inkl. wann er die Rechnung des Anwalts zahlen muss.
Unterschreibt er das nicht und ignoriert es sogar, gehts weiter zum Gericht und die prüfen auch nicht lang ob der Anspruch tatsächlich besteht oder nicht ... die Unterlassungverfügung des Gerichts kann unter bösen Umständen (für den Hobbyknipser) gleich eine Stunde nach Ablauf der Frist festgestellt und schriftlich an ihn rausgehen.
Das geht sogar soweit, dass Tamee sogar Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn er das Foto dennoch verwendet. Denunziert er sie damit, kann sie sogar Schmerzensgeld geltend machen ...
Gerade was die Verfassungsrechte betrifft wird oft sehr scharf geschossen und das kann riesen Ärger einbrocken. Da wird auch nicht lang gefackelt.
Liebe Grüsse
Pandora -
hey.
du hast doch geschrieben, dass dein hund im park angeleint war,stimmts?also müsste das auf dem foto von dem typen ja zu sehen sein.und was hat er dann?ein foto von einem rechtmäßig angeleinten hund in einem park, in dem leine pflicht istwas will der denn dann? mach dir keine sorgen!
lg
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wenn der typ so richtig mies ist, dann macht er die leine auf den fotos weg mittels so nem prima fotobearbeitungsprogramm...
ich würd dem ganzen zuvor kommen und den anzeigen wg belästigung und übler beschimpfung... menschenrechte und so..
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