Wenn man einen Hund privat abgibt....

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  • Hallo

    ich wollte noch sagen, weils vorhin erwähnt wurde:

    Ja, man darf, wenn es im Vertrag steht, einfach vorbei schauen, beim neuen Besitzer und so fern dies auch drin steht,
    den Hund wieder mit nehmen,
    wenn der neue Halter das Tier nicht artgerecht hält, quält, usw.

    Muss halt alles im Vertrag stehen. ^^

    Ich finde auch wichtig, das der neue Halter im Fall eines Umzuges die neue Adresse weiter reicht.

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