• Hallo Zugfahrer,


    stimmt leider - Die Bahn hat Vorschrift das Hunde (die auch den halben Fahrpreis zahlen müssen nebenbei bemerkt ) einen Maulkorb zu tragen haben während der Fahrt. Einen Anspruch auf Sitzplatz gibt es deswegen aber natürlich nicht. du zahlst quasi den Kinderpreis für den Hund sobald er mehr wie - moment ich kopiere hier eben mal den Text von der Bahnhomepage rein,...


    Die Mitnahme von kleinen Hunden (bis zur Größe einer Hauskatze) im Transportbehälter ist unentgeltlich.
    Größere Hunde sind anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
    Bei internationalen Reisen ist für Hunde grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2. Klasse zu zahlen.
    Für NachtZug-Verbindungen gelten besondere Bedingungen.
    Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt werden.
    Für CityNightLine gelten besondere Bedingungen.
    Für den DB AutoZug gelten besondere Bedingungen.


    Also alles ein wenig untentspannt bei der Bahn mit Hund.. ich war mit meiner Doberfrau schon von Stuttgart bis Villach in Österreich mit Zug unterwegs. Extra Zwischenstop in Salzburg. leider macht mein Hund nie bei Betonboden- fast kein Hund denke ich ausser evt Rüden die Ecken markieren. war also wenig lohnenswert der Zwischenstop. Ich hab ihr damals meine Jacke auf den Sitz neben mich gelegt und sie drauf liegen lassen. Ging gut und keiner wollte was, wie das heute wäre? no plan..))


    Grüße Astrid

    • Neu

    Hi


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