Wer kennt sich mit Listenhunden/AmStaffs aus?

  • Hallo!
    Ich habe grade von meinem Sohn erfahren, dass der Staff-Rüde seines Kumpels und dessen Eltern in den nächsten Tagen von der Polizei abgeholt wird und ins TH kommt. Aber WARUM? Er soll keinen anderen Hund gebissen haben!
    Sie haben ihn als Welpen aus Niedersachsen gekauft. Die Mutter der 2 Welpen war nicht da, was ich wohl komisch finde. Was ich allgemein gelesen habe: Die Bedingungen für einen Listenhund sind hier in NRW wohl recht krass im Gegensatz zu Niedersachsen.
    Ich habe ihn bisher 1x gesehen, er ist ein ganz süßer, so braun gestromt.
    Was ich wohl bedauerlich finde, dass der Hund, weil er mal was im Haus bei Abwesenheit der Familie kaputt gemacht hat, nun öfter in der Gartenhütte incl. Gartebereich bleiben muß. Ob er das so lernt? Wichtige Dinge würde ich dann hochlegen, wenn ich weggehe...
    Er ist jetzt ca. 1 Jahr alt. Zur Hundeschule gehen sie mit ihm.
    Mensch, das regt mich wieder sooo auf!
    Liebe Grüße
    Angy

  • Hi,

    es kann viele Gründe haben, warum ein Hund eingezogen wird. Vielleicht haben sie ihn nicht ordnungsgemäß angemeldet oder noch keinen Wesenstest gemacht, Leinen- oder MK-Pflicht nicht beachtet. Ein Nachbar kann sich beschwert haben etc.

    Aber einfach so, weil nix war, holen sie keinen Hund ab und stecken ihn ins TH.

    Wobei ich sagen muss, dass ich sauer werde, wenn ich sowas lese, wie einsperren im Gartenhäuschen, weil er was kaputt gemacht hat. Das kann nicht die Lösung sein.

  • Hallo!

    Das Problem dürfte sein, dass der Hund gekauft wurde.
    Für NRW ist der Handel mit diesen Hunden verboten, es dürfen nur Hunde gehalten werden, die es bereits vor Einführung der Landeshundeverordnung/des Landeshundegesetzes bereits gehalten worden sind. "Neue" Hunde darf man sich nur aus dem Tierschutz anschaffen. Mit manchem Ordnungsamt ist es auch möglich einen vom Amt genehmigten Besitzerwechsel durchzuführen, wenn der Hund vom alten Besitzer nicht weiter gehalten werden kann und man das TH umgehen kann, weil es einen geeigneten Interessenten gibt.
    Für diesen Hund dürfte keine Haltungsgenehmigung erteilt worden sein. Dazu stellt sich die Frage, ob der Halter alle Voraussetzungen erfüllt hat. Ist der Hund nicht ordnungsmäß gemeldet, der Halter nicht sachkundig oder zuverlässig und wurde evtl. noch gegen Maulkorb- und Leinenzwang verstossen, kann das ganz schnell gehen.
    Aber die Gesetzeslage für solche Hunde ist ja nun nicht unbekannt. Daher verstehe ich nicht, wie man sich so einen Hund anschaffen kann, ohne sich vorher intensiv zu informieren :???: Das sind ganz tolle Hunde, aber die Haltung erfordert sehr viel Verantwortungsbewußtsein, weil man wirklich viel beachten muss. Die Tierschutzorganisationen beraten dabei im allg. sehr kompetent und natürlich jedes Ordnungs- und Veterinäramt.

    LG
    das Schnauzermädel

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