Ärger wegen Hundepension
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Hallo ihr,
mjuss kurz meinem Ärger Lft machen.
Hab grad mit dem TH tele. weil ich auf der Suche nach einer Möglichkeit bin, meinen Hund ab und an für einige Tage unterzubringen.
Sowohl Pension wie auch TH sagten mir grad, dass eine 3-Jahresimpfung wie wir machen es nicht gibt und sie auch nicht anerkennen. :kopfwand:
Was soll der Blödsinn?? Steht so im Impfbuch.Muss ich nun doch jedes Jahr impfen???
Och!!!!!!!!!!!!! Ich könnt:::::::::::::::
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hi,
das mit dieser 3-jahres-impfung ist schon so eine sache. habe mich letzt auch gewundert, dass meine doch nohcmal eine 1-jahres-impfung bekam: der TA meinte, sie sei noch zu jung. okay. daraufhin habe ich mich mit einer tier-heilpraktikerin unterhalten: sie meinte, diese 3-jahresimpfg. sind nicht ganz ohne: es ist (noch) nicht sichergestellt, dass das tier tatsächlich 3 jahre schutz hätte. das hieße also: man muss per blutabnahme den titer bestimmen lassen. super nummer, dachte ich mir! dann vielleicht doch lieber jährlich zum pieksen?
vielleicht ist das ja der grund der ablehnung?? -
Hallo erstmal.
Das mit der Pension ist ja wirklich ärgerlich. Ich hab zwar keine Ahnung wie sich das so mit den Impfungen verhält, aber wenn man sich in seiner Umgebung etwas umhört und sowas wie die regionalen Wochenblätter gut durchforstet findet man meistens Anzeigen von Privatleuten, die gerne gegen eine verhältnismäßig geringe Aufwandsentschädigung Deinen Hund (oder auch andere Tiere) zu sich nehmen, solange Du außer Haus bist, auch für längere Zeit. Das einzige Problem ist nur, dass diese Leute meist nur einen Hund zur Zeit zu sich ins Haus nehmen und man sich deshalb relativ rechtzeitig anmelden muß. Aber mit Impfungen, egal welcher Art, sollte es dort ansich kein Problem geben. Schau Dich einfach mal um, vielleicht gibt's da ja eine Lösung für den nächsten Urlaub. Ich wünsch Dir viel Glück und alles Gute. -
Wenn Du grundsätzlich mit den Einrichtungen zufrieden bist, also soweit du das von aussen beurteilen kannst (Größe der Boxen oder Angebot für die Hunde), dann würde ich mir eine Bestätigung vom TA geben lassen und mit der Bestätigung einfach mal hinfahren.
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die 3Jahresimpfung (Wirkstoff und Nachweis) ist die Selbe wie sie vorher schon für die 1Jahresimpfung gültig war. Die Firmen konnten sie aufgrund der Tollwutvorschrift nur für ein Jahr zulassen. Soll heißen das die Wirksamkeit für 3 Jahre schon immer bestand und jetzt auch endlich für 3 Jahre zugelassen wurde. Es mussten keine neuen Unterlagen betr. der Dauer der Wirksamkeit mehr eingereicht werden da dieser Nachweis schon besteht.
Es ist leider so das viele sich nicht wirklich damit beschäftigen und es nun mal einfacher ist einfach auf alte Dinge zu bestehen die man kennt. Die Aussagen sind also sachlich nicht richtig was aber leider nicht erzwungen werden kann (sich vernünftig zu informieren).
Ich kann dadurch auch nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen und auch eine Pension kann ich knicken wenn sie auf die jährliche Imfpung bestehen. Deswegen werde ich aber nicht mehr jährlich Impfen.
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Angelika hat völlig recht. Die Hersteller wissen seit Jahren, dass ihr Impfstoff drei Jahre Wirksamkeit hat. Sie dürfen es nur erst jetzt in den Beipackzettel schreiben und die Tierärzte somit in den Heimtierausweis.
Bestimmte Firmen wurden von der EU anerkannt und der Eintrag im Heimtierausweis einer Impfung mit diesen Mitteln wird in allen EU-Staaten (und jetzt auch der Schweiz) für die Einreise mit diesen Tieren anerkannt. Dann wird es doch so ne private Hundepension auch schaffen. Die sollen sich mal beim zuständigen Veterinäramt erkundigen, die können ihnen die Bestimmungen und die Herstellerfirmen der Impfungen nennen!VG Nadja
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