Bad Aibling - Haustierverordnung

  • Herzlichen Glückwunsch,

    die Zukunft ist jetzt auch in der Stadt (???) Bad Aibling angekommen - in Form der neuen Lärm- und Haustierverordnung, gültig ab 30.08.2007.

    Danach sind Hunde grundsätzlich so zu halten, dass die öffentlichen Nachtruhe von 20.00 - 7.00 Uhr und die Mittagsruhe von 12.00 - 15.00 Uhr nicht durch Lärm (Bellen oder andere Laute der Tierhaltung) gestört wird. :kopfwand:

    Klaro, in öffentlichen Anlagen dürfen keine Hunde frei laufen.

    Aber der Oberhammer ist: Hunde grösserer Gattung - ab Widerristhöhe mehr als 40 cm oder mehr als 20 kg Gewicht - müssen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einen Maulkorb tragen wenn sie nicht an einer max. 1,50 M langen Leine geführt werden. :irre:

    Dazu muss man wissen, das Bad Aibling nu wirklich ein Kuhdorf mitten in Oberbayern ist und das Stadtgebiet mehr landwirtschaftliche Flächen und Wälder aufweist als man überhaupt an Bebauter Fläche inkl. Strasse zusammen kriegt.

    Achja - ein Hundeauslaufgebiet gibt es natürlich nicht.

    :gott: wohn ich ja nicht direkt da - aber mir kann es z.B. passieren, das ich aus Versehen in das Gebiet reinlaufe. Ist ja unsere Nachbargemeinde - und ich hab noch nirgends aufm Feldweg nen Grenzpfahl gesehen.

    lg susa

  • Zitat

    Hunde grösserer Gattung - ab Widerristhöhe mehr als 40 cm oder mehr als 20 kg Gewicht - müssen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einen Maulkorb tragen wenn sie nicht an einer max. 1,50 M langen Leine geführt werden. :irre:

    Also, dass dies rechtens ist, kann ich mir kaum vorstellen :???:

    Soweit ich weiß, können zwar in Bayern die jeweiligen Gemeinden entscheiden, wie sie die Hundehaltung/Hundeverordnung handhaben, aber wenn dann geht nur Leinenpflicht ab einer Höhe von 50 cm.
    und Maulkorbzwang :irre: wer hat sich denn den Stuss einfallen lassen ...

  • Zitat

    Also, dass dies rechtens ist, kann ich mir kaum vorstellen :???:

    Soweit ich weiß, können zwar in Bayern die jeweiligen Gemeinden entscheiden, wie sie die Hundehaltung/Hundeverordnung handhaben, aber wenn dann geht nur Leinenpflicht ab einer Höhe von 50 cm.
    und Maulkorbzwang :irre: wer hat sich denn den Stuss einfallen lassen ...

    Naja - gezeichnet ist die Verordnung natürlich vom Oberbürgermeister, Felix Schwaller.

    Wär ja schön wenn Du Recht hast die Verordnung wieder gekippt wird. :roll:

    lg susa

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