An die Mieter unter euch..
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Ich denke, dass die schriftliche Vereinbarung reicht, so ist es bei unserer Wohnungsbaugesellschaft "Gang und Gäbe" und auch ohne Änderung im Mietvertrag hab ich ja "schwarz auf weiß" das ich meine Hunde halten darf!
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Hallo!
Ich klink mich hier mal kurz mit einer Frage ein!In unserem Mietvertrag steht unter "sonstige Vereinbarungen" : Den Mietern XY ist die Haltung eines Hundes mit Sondererlaubnis erlaubt.
Das heißt doch die Haltung ist erlaubt? Oder erst nach der Sondererlaubnis? Oder ist dieser satz die Sondererlaubnis?Ich hab den Vermieter auch 2 mal auf den satz angesprochen, er spricht aber nicht sehr gut deutsch...er sagte nur immer wieder Hund ist OK...
Ich frag nur nochmal wie das rein rechtlich zu werten ist!Irgendwie bin ich hier beim lesen ins grübeln gekommen...
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Also ich sehe diesen Passus mit der Sondererlaubnis so, dass Ihr einfach - und das empfehle ich auch Dir, GreenLily - dass Ihr einfach eine Vereinbarung verfasst mit der Überschrift "Zusatz zum Mietvertrag vom 01.01.2007 zwischen Herrn/Frau xy (Vermieter) und Herrn/Frau xy (Mieter) für die Wohnung in der xy-Straße in 12345 Ort" und Euch darin schriftlich bestätigen lasst, dass Ihr einen Hund in der genannten Wohnung halten dürft. Sinnigerweise nicht auf den aktuellen Hund beziehen, sondern allgemein halten. Oder auch nicht "der Hund", sondern "Hundehaltung erlaubt", dann können es auch 2 oder 3 sein.
Doris
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Zitat
Sinnigerweise nicht auf den aktuellen Hund beziehen, sondern allgemein halten. Oder auch nicht "der Hund", sondern "Hundehaltung erlaubt", dann können es auch 2 oder 3 sein.
Na, den Vermieter mußt du mir aber mal zeigen, der sich darauf einlässt, da hat man ja als Vermieter gar keine Handhabe mehr.
Bei uns muß ich mir die Genehmigung für jeden Hund neu ausstellen lassen (was aber grundsätzlich, will man sich nicht ein ganzes Rudel halten kein Problem ist) - wäre ich Vermieter würde ich es wohl ähnlich handhaben! -
Zitat
Na, den Vermieter mußt du mir aber mal zeigen, der sich darauf einlässt, da hat man ja als Vermieter gar keine Handhabe mehr.
Schau mich an
Wir sind Vermieter und ich hätte kein Problem damit, je nach Größe der Wohnung bzw. des Hauses eine Genehmigung für eine Maximalzahl von Hunden zu unterschreiben.
Klaro, 3 große Hunde in einer 1-Zimmer-Wohnung finde ich auch nicht gut, aber in einem Haus? Wegen mir gerne!
Doris
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Also, verboten werden können nicht, Kleintiere wie Vögel, Kaninchen, Hamster, Meerschwein etc. Anzahl kann aber soweit beschränkt werden, wie der Wohnraum es zulässt. Also 200Kaninchen auf 30qm ist dann doch eher grenzwertig
Hunde und Katzen können verboten werden, ggf. Beschränkung der Anzahl und bei Hunden nochmal Unterscheidung Listenhund oder "Normalhund".
Auch Reptilien, insbesondere gefährliche, giftige können verboten werden, wenn eine potenzielle Gefahr für die Mitmieter besteht.
Auch Ratten sind oft grenzwertig, gerade in Wohnhäusern mit älteren Menschen. Ratten lösen bei vielen einfach Ekelgefühle aus. Alte Menschen denken dann oft an die Gefahr, die Ratten zur Hungers-bzw Kriegzeiten bedeuteten...sie können verboten werden.
Ist in dem Mietvertrag nicht eindeutig hinterlegt, dass Hunde erlaubt sind, bestehe dringend auf eine Extra-Klausel. Mündliche Absprachen gelten nicht! Heisst es, Hunde sind genehmigungspflichtig, hol dir die Genehmigung bevor der Hund kommt!
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Dankeschön, denke meine Frage ist dann beantwortet
Werden den Vermieter dann in ein paar Monaten mal drauf ansprechen (kommt vielleicht nicht so gut wenn wir gerade eingezogen sind und dann grad schon Anschläge haben ^^).
LG -
Zitat
man kann es in den Mietvertrag mit aufnehmen (evtl. unter "besondere Vereinbarungen"), ist ja nur eine Art Ergänzung.
Ich habe in einem meiner Mietverträge darauf bestanden, dass mir Hundehaltung explizit genehmigt wurde, worauf mich mein Vermieter ein wenig verdutzt fragte, wie denn mein Hund heiße, und ich wiederum verduzt antwortete: Souma-so'nen kniehoher Mischling???!!. Und so stand in einem meiner Mietverträge gleich unter "Zustimmung zur Tierhaltung (bis auf Widerruf)": 1 x Hund Suma mittelgroß
Generell solte man darauf achten, dass der Mietvertrag die Haltung von Hunden genehmigt. Alles andere ist nachbarschaftliche Kommunikation, dass man seinen Hund umtüdeln läßt, von denen, die sich freuen, einen Hund im Haus zu haben, dass man seinen Hund an der Leine im Hausflur führt und er nicht andere (gar Kinder) einfach so anspringt, dass man übermäßige Haare im Hausflur selbstverständlich wegmacht und dass der Hund nicht gar so viel Lärm macht und wenn doch, dass man erst recht Kontakt zu seinen Nachbarn sucht, um Ihnen die Situation zu erklären und wie man sie gerade löst.
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Zitat
Hallo!
Ich klink mich hier mal kurz mit einer Frage ein!In unserem Mietvertrag steht unter "sonstige Vereinbarungen" : Den Mietern XY ist die Haltung eines Hundes mit Sondererlaubnis erlaubt.
Das heißt doch die Haltung ist erlaubt? Oder erst nach der Sondererlaubnis? Oder ist dieser satz die Sondererlaubnis?Ich hab den Vermieter auch 2 mal auf den satz angesprochen, er spricht aber nicht sehr gut deutsch...er sagte nur immer wieder Hund ist OK...
Ich frag nur nochmal wie das rein rechtlich zu werten ist!Irgendwie bin ich hier beim lesen ins grübeln gekommen...
[/u]Eine Sondererlaubnis ist immer eine Sondererlaubnis, das heißt, man muss sich den Hund extra schriftlich genehmigen lassen!
Ansonsten ist es egal, ob ein Hund im Mietvertrag oder in einem extra Schriftstück festgehalten wird. Wichtig Name der Mieter und des Vermieters und dazu das Mietobjekt und das Papier von beiden unterschreiben lassen!
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Zitat
Na, den Vermieter mußt du mir aber mal zeigen, der sich darauf einlässt, da hat man ja als Vermieter gar keine Handhabe mehr.
Bei uns muß ich mir die Genehmigung für jeden Hund neu ausstellen lassen (was aber grundsätzlich, will man sich nicht ein ganzes Rudel halten kein Problem ist) - wäre ich Vermieter würde ich es wohl ähnlich handhaben!also hier bei mir iss es so: ich habe eine sondererlaubnis für meinen hund. die whg hier waren ohne hundehaltung ausgeschrieben. ich ahbe aber nen Hund, und so wurde mir die whg vermietet und im mietvertrag extra erwähnt, das ich nen hund halten darf. Soweit so gut. Ich habe dem vermieter dann erzählt, das auch wieder ein zweiter dazu kommt, (mein yorki iss leider dieses jahr gestorben), und auch das iss ok und würde geändert werden, wenn ich es will. da es aber wieder ein Yorki sein wird, braucht im mietvertrag nix geändert werden, da ein yorki als käfigtier gilt, und man keine genehmigung zum halten des vermieters braucht. Mein VM weiß, das es demnächst wieder 2 hunde sein werden. Letztens sagte er mir, ich solle mir 10 husky anschaffen, damit mein hund nich alleine ziehen muß..*lach*.
aber ich würde mir alles schriftlich geben lassen, denn wnn es dann mal probleme gibt, wissen viele VM nichts mehr von ihren erlaubnissen.
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