Eure Meinung bitte............
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Zitat
Die deutsche Rechtsprechnung ist manchmal unverständlich.
Genauso wenn mann überfallen wird und der Hund beißt zu : Anzeige wegen KörperverletzungGruß
WuffieUnterscheide erst mal.
Eine Anzeige ist noch keine Rechtsprechung.Die Anzeige wegen Körperverletzung wirst du immer bekommen sobald du oder dein Hund jemand verletzt, egal aus welchem Grund. Die Rechtsprechung, also der Richter, entscheidet dann letztendlich darüber wie diese Körperverletzung geahndet wird. Und solltest du wirklich überfallen weden, und dein Hund packt zu, wird genauso die Nothilfe angewandt als wenn z.B. eine andere Person den Angreifer niedergesteckt hätte.
Nur Schade, daß gerade wegen solchen Behauptungen leider zu oft in Gefahrensituationen weggeschaut wird.
Schönen Tag noch
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Nur Schade, daß gerade wegen solchen Behauptungen leider zu oft in Gefahrensituationen weggeschaut wird.
Da kann ich dir nur recht geben!!!
Wuffie
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