Nach dem BGB hat immer der Verursacher der Beissverletzung den Schaden zu tragen. Selbst wenn er seinen nicht im Griff hat und sich Deiner / Deine wehren, ist seiner verletzt musst Du leider zahlen. Sicherlich werden Dinge gegeneinander aufgerechnet, aber grundsätzlich ist die Haftungsfrage über die Verursachung geregelt!