Zahlt Haftpflicht bei Biss durch unbeaufsichtigten Hund?

  • Wenn das der Fall ist, würde ich ihn bei OA melden. Auch wenn keine Leinenpflicht war, so war der Hund doch ausserhalb seines Einflussbereiches. Ein "Freilaufgebiet" ist kein Freifahrtschein für alles. Eine Beisserei kann immer mal passieren, aber ich würde es null komma null einsehen auf den Kosten sitzenzubleiben weil ein Hundehalter meint er kann sich aus seiner Verantwortung rausstehlen.


    Aber wie Du schon sagtest - erstmal abwarten. Bisher macht der andere Hundehalter ja einen vernünfitgen Eindruck bezüglich der Schadensregulierung.

    hilft nix.. auf einer Hälfte bleibt man in der Regel sitzen


    typische Tiergefahr und so.. selbst schuld wenn man das Haus verlässt

  • Wenn das der Fall ist, würde ich ihn bei OA melden. Auch wenn keine Leinenpflicht war, so war der Hund doch ausserhalb seines Einflussbereiches. Ein "Freilaufgebiet" ist kein Freifahrtschein für alles. Eine Beisserei kann immer mal passieren, aber ich würde es null komma null einsehen auf den Kosten sitzenzubleiben weil ein Hundehalter meint er kann sich aus seiner Verantwortung rausstehlen.


    Aber wie Du schon sagtest - erstmal abwarten. Bisher macht der andere Hundehalter ja einen vernünfitgen Eindruck bezüglich der Schadensregulierung.

    hilft nix.. auf einer Hälfte bleibt man in der Regel sitzen


    typische Tiergefahr und so.. selbst schuld wenn man das Haus verlässt

    Wie gesagt, wenn ein Hundehalter seinen Hund leinenfrei so weit von sich weglaufen lässt, so dass er ihn weder sieht geschweige denn noch Einfluss auf ihn nehmen kann, und dann auch noch uneinsichtig ist die andere Hälfte der Kosten (die wegen seinem Hund entstanden sind) privat zu zahlen, melde ich ihn dem OA.


    Beissereien zwischen freilaufenden Hunden kommen nunmal vor, aber sorry > das ist in meinen Augen Fahrlässigkeit und wenn ich dann auch noch auf Kosten sitzenbleibe, werde ich so richtig ekelig. Wer scheisse baut hat für die Folgen aufzukommen, oder lernt mich von einer anderen Seite kennen. Wer bereit ist für seine Fehler einzustehen, dem werfe ich sicher keine Steine in den Weg. Wer seinen Hund kontrolllos rumstreunen zu lassen und dann zu sagen atschibätsch gehört halt zur Tiergefahr wenn meiner Deinen beisst, ist in meinen Augen schlichtweg asozial und gehört gemeldet.

  • hilft nix.. auf einer Hälfte bleibt man in der Regel sitzen


    typische Tiergefahr und so.. selbst schuld wenn man das Haus verlässt

    Wie gesagt, wenn ein Hundehalter seinen Hund leinenfrei so weit von sich weglaufen lässt, so dass er ihn weder sieht geschweige denn noch Einfluss auf ihn nehmen kann, und dann auch noch uneinsichtig ist die andere Hälfte der Kosten (die wegen seinem Hund entstanden sind) privat zu zahlen, melde ich ihn dem OA.


    Beissereien zwischen freilaufenden Hunden kommen nunmal vor, aber sorry > das ist in meinen Augen Fahrlässigkeit und wenn ich dann auch noch auf Kosten sitzenbleibe, werde ich so richtig ekelig. Wer scheisse baut hat für die Folgen aufzukommen, oder lernt mich von einer anderen Seite kennen. Wer bereit ist für seine Fehler einzustehen, dem werfe ich sicher keine Steine in den Weg. Wer seinen Hund kontrolllos rumstreunen zu lassen und dann zu sagen atschibätsch gehört halt zur Tiergefahr wenn meiner Deinen beisst, ist in meinen Augen schlichtweg asozial und gehört gemeldet.

    habe ich gemacht.....

  • Wie gesagt, wenn ein Hundehalter seinen Hund leinenfrei so weit von sich weglaufen lässt, so dass er ihn weder sieht geschweige denn noch Einfluss auf ihn nehmen kann, und dann auch noch uneinsichtig ist die andere Hälfte der Kosten (die wegen seinem Hund entstanden sind) privat zu zahlen, melde ich ihn dem OA.


    Beissereien zwischen freilaufenden Hunden kommen nunmal vor, aber sorry > das ist in meinen Augen Fahrlässigkeit und wenn ich dann auch noch auf Kosten sitzenbleibe, werde ich so richtig ekelig. Wer scheisse baut hat für die Folgen aufzukommen, oder lernt mich von einer anderen Seite kennen. Wer bereit ist für seine Fehler einzustehen, dem werfe ich sicher keine Steine in den Weg. Wer seinen Hund kontrolllos rumstreunen zu lassen und dann zu sagen atschibätsch gehört halt zur Tiergefahr wenn meiner Deinen beisst, ist in meinen Augen schlichtweg asozial und gehört gemeldet.

    habe ich gemacht.....


    Mehr geht nicht :)

  • , melde ich ihn dem OA.

    Selbst wenn du denjenigen dann beim OA meldest, bekommst du noch immer nicht den finanziellen Schaden ersetzt. Dafür ist das OA nämlich nicht zuständig.

    Ausserdem möchte das OA für solche Ereignisse immer Zeugen benannt haben.


    Ich hab den ganzen Mist schonmal gehabt.

  • , melde ich ihn dem OA.

    Selbst wenn du denjenigen dann beim OA meldest, bekommst du noch immer nicht den finanziellen Schaden ersetzt. Dafür ist das OA nämlich nicht zuständig.

    Ausserdem möchte das OA für solche Ereignisse immer Zeugen benannt haben.


    Ich hab den ganzen Mist schonmal gehabt.

    ok ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt.


    ich gehe nicht davon aus dass ich deswegen die verbleibenden 50% erhalte. aber ein hundehalter der sich so unverantwortlich verhält und im nachhinein auch noch so uneinsichtig ist, der gehört meines erachtens dem OA gemeldet. fehler machen wir alle, aber wenn man als hundehalter seinen frei laufenden hund tun lässt was er will und null kontrolle über ihn hat, dann hat man mindestens(!) den vollen schaden den er verursacht zu tragen. wenn nicht > ordungsamt. dann überlegt sich dieser hundehalter hoffentlich das nächste mal genauer ob er seinen hund an der leine lässt bzw. leinenfrei zumindest im abrufbaren radius bei sich behält.

  • dann überlegt sich dieser hundehalter hoffentlich das nächste mal genauer ob er seinen hund an der leine lässt bzw. leinenfrei

    Nö, solche Leute ändern sich nicht.

    Der, den ich angezeigt hatte, ließ seinen Hund nach wie vor ohne Leine und teilweise ohne Beaufsichtigung, rumlaufen. Trotz Bußgeld beim 1. Mal von 200,-€.

    Ich hatte nämlich für den letzten Angriff damals Zeugen.

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