Brief Ordnungsamt nach Unfall

  • Noch ein Einwurf, in vielen Städten gilt bei Leinenpflicht die Benutzung einer kurzen Leine. Somit war der Welpe ebenso unangeleint unterwegs. Frag mal bei deiner Stadt nach, wie lang die Leine sein darf.

    Schleppleine gilt nicht als angeleint - angeleint bedeutet, die Leine in der Hand zu halten. Somit gelten dann wohl beide Hunde als unangeleint.


    Ich rate auch zu einem Anwalt, der ein Gutachten des behandelnden Tierarztes anfordern sollte. Bei manchen Rassen/Hunden soll es wohl eine Disposition dafür geben, dass das Auge aus der Höhle "fällt" - sollte das bei dem entsprechenden Welpen der Fall gewesen sein, hätte es keine großartige Gewalteinwirkung gebraucht und wäre somit wirklich einfach ein Unfall.

  • Genau das habe ich doch geschrieben Querida

    Ich hatte Dich so verstanden, dass in einigen BL gewisse Leinenlängen als abgeleint gelten, obgleich man diese in der Hand hält. Darum schrieb ich, dass eine am Boden schleppende Leine (egal welcher Länge) generell und deutschlandweit als Freilauf gilt.

  • Nein, ich schrieb, dass in vielen Städten eine bestimmte Leinenlänge vorgeschrieben ist, wenn Leinenpflicht besteht. Dann gilt die Schleppleine als nicht angeleint. Desshalb soll der TE bei seiner Stadt nachfragen, ob es so eine Regelung gibt.

  • bitte alles nur über einen Anwalt machen lassen auch die Antwort auf das Schreiben jetzt! Ich würde auch nicht irgendeinen Anwalt nehmen sondern einen der sich mit Tierrecht auskennt. Michaela Parente zum Beispiel

  • meint ihr nicht, dass ein Brief vom Anwalt als direkte Antwort auf den Brief vom Ordnungsamt vielleicht schlecht ankommt? Ich kenne mich mit sowas leider garnicht aus...

    Nani ist keine Kreuzung aus sogenannten „Kampfhunden“ oder „Listenhunden“... und wie gesagt; es war einfach nur ein richtig unglücklicher Unfall :( habe mich danach die ganze Zeit gekümmert, bin mehrfach bei der Frau vorbeigegangen & habe nach dem Hund gesehen...


    Gedankt wurde mir das ganze dann mit nächtlichem (5uhr morgens) Klingelterror an der Haustür von dem Freund bzw Lebensgefährten...

  • ich würde da kein Risiko eingehen und mir einen Anwalt nehmen. Man denkt immer ja, ich kann doch erzählen was passiert ist weil man so wie du jetzt sich vollkommen im Recht findet aber sowas geht leider zu oft nach hinten los weil man einfach zu unbedarft ist. Ein Anwalt ist nichts schlimmes im Gegenteil er wird dir einfach helfen und dich so vertreten dass du da möglichst unbeschadet rauskommst.

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