Noch ein Einwurf, in vielen Städten gilt bei Leinenpflicht die Benutzung einer kurzen Leine. Somit war der Welpe ebenso unangeleint unterwegs. Frag mal bei deiner Stadt nach, wie lang die Leine sein darf.
Schleppleine gilt nicht als angeleint - angeleint bedeutet, die Leine in der Hand zu halten. Somit gelten dann wohl beide Hunde als unangeleint.
Ich rate auch zu einem Anwalt, der ein Gutachten des behandelnden Tierarztes anfordern sollte. Bei manchen Rassen/Hunden soll es wohl eine Disposition dafür geben, dass das Auge aus der Höhle "fällt" - sollte das bei dem entsprechenden Welpen der Fall gewesen sein, hätte es keine großartige Gewalteinwirkung gebraucht und wäre somit wirklich einfach ein Unfall.