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Hund vs.Autofahrerin....rechtliche Frage
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Einfach mal bei der Gemeinde nachfragen um welche " Strasse " es sich handelt ?
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11. Oktober 2019 um 15:51
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Hund vs.Autofahrerin....rechtliche Frage - Vor einem Moment
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usostus ein PKW darf außerhalb geschlossener Ortschaft 100kmh fahren.
Kleiner Auszug aus der StVO §3 Geschwindigkeit:
Alles anzeigen(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (..) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) (..)
(2a) (...)
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. (..)
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
(..)
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, 100 km/h.
Ich vermute mal, dass (2a) nicht auf usostus zutrifft, wenn sie Hunde ausführt.
Ein PKW darf außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 100 km/h fahren -- unter Umständen ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit aber geringer, wenn auch keine genaue Zahl genannt werden kann.,
Aber "Recht haben" und "Selbstschutz" sind in der Tat zwei verschiedene Sachen.
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Ich hab schon oft mit meinem Mann debattiert, wie schnell die Autos dort überhaupt fahren dürfen....kein Randstreifen, kein Mittelstreifen, wirklich nur ein geteerter Weg dessen Ränder langsam absacken
Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, was das für ein Weg ist.
.kann ich/ wir da weiterhin mit den Hunden laufen, bei Autosichtung zügig die Hunde an die Leine und an den Rand, damit diese langsam vorbei können....müssen die Autofahrer auch etwas Rücksicht nehmen?
Natürlich, das Recht des Stärkeren gibt es bei der StVO nicht.
ein PKW darf außerhalb geschlossener Ortschaft 100kmh fahren.
Ja, solange es die Gegebenheiten zulassen. Allgemein gilt jederzeit sein Fahrzeug unter Kontrolle zu haben.
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So....oben mal das Bild....der Weg, der da so senkrecht geht, ist der besagte. Man sieht ja auch deutlich, dass die Siedlung zu Ende ist und der Weg schmaler wird...rundrum Felder und Weiden, kein Straßenname und dann gabelt er sich....einmal in das Wäldchen und die andere Seite zu den Wochenendgrundstücken...da gibts dann auch wieder nen Straßennnamen.
Schwabbelbacke ....auf der Straße /Weg kann man keine 100 km/h fahren....da ist ein Hügel und ne Senke und man würde Gegenverkehr nie sehen. Zwei Autos kommen niemals aneinander vorbei. Davon mal abgesehen, sehe ich dort mehr Rehe und Hasen als Autos.
Ansonsten würde ich niemals auf die Idee kommen, die Hunde ohne leine dort laufen zu lassen. Wir haben vorne auf der Hauptstrasse nen abgegrenzten Fuß-und Ragweg, selbst da bleiben die Hunde angeleint....
@Eni46....ja....das passt etwas zu meiner Situation
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ein PKW darf außerhalb geschlossener Ortschaft 100kmh fahren
Jaein, der PKW muss Strasse, Sicht und Verkehrstechnik angepasst fahren und darf bis zu 100 km/h fahren, wenn das Strasse, Sicht, Wetter und Co zulassen.
In einer nicht einsehbaren Senke auf einem Weg irgendwo am Ortsrand, darf man sich entsprechend nicht aufführen wie auf einer Rallybahn.
https://www.bfu.ch/de/ratgeber/ra…it-rechtsfolgen
Auf solchen Strassen muss ich auch mit Wild rechnen, mit Gegenverkehr, mit Fussgänger
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Ah, also die Verbindung zwischen "Pomßener Straße" und "Hohe Straße" der Gemeinde Parthenstein, Landkreis Leipzig, Sachsen.
In der "Ortspolizeiverordnung" gibt es im Bereich "Hundehaltung" keine Angaben zur generellen Anleinpflicht auf Straßen und Wegen. Beim Landkreis Leipzig habe ich die entsprechenden Verordnungen nicht gefunden, die Stadt Leipzig ist dabei unerheblich.
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Stimmt...bei der Gemeinde kann ich mal fragen...auf die einfachsten Dinge kommt man manchmal nicht.

Mein Mann meinte auch, als ich ihm das erzählt habe, dass ich die Dame anzeigen soll...wir waren ja immerhin zu Zweit, also hätte ich ne Zeugin. Aber ich will hier nicht gleich mit Polizei lospoltern, hab allerdings auch keine Lust, dass wir nochmal fast umgefahren und angefaucht werden, obwohl ein leichtes Abbremsen schon gereicht hätte, dass wir komplett alle an der Seite gewesen wären. So eilig kann sie es ja nicht gehabt haben, sonst hätte sie nicht ewig mit uns debattiert.
Mich hat die Ansage der Frau so aus der Fassung gebracht, dass ich mir nicht mehr im Klaren war, wer sich nun wie verhalten sollte.
Ich bin ja von gegenseitiger Rücksichtnahme ausgegangen, aber das hat die Frau komplett als nicht gültig abgetan.
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Achtung, das ist Schweizer Recht (".ch"), daher für Deutschland irrelevant!
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Na das keine Leinenpflicht besteht, weiß ich ja.
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Achtung, das ist Schweizer Recht (".ch"), daher für Deutschland irrelevant!
Ups.. Google, wenn man in der CH sitzt
Aber die STVO unterscheidet sich in dem Punkt null von Dland.
Auch in Dland gilt das Prinzip der angepassten Geschwindigkeit.
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