Probleme mit Tierschutzhund werden größer
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Der Hund ist deiner, wenn du ihn bezahlt hast, unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Und verkaufen darf man die auch... ist ja dein Hund.
Ich meine, da habe ich Gegenteiliges gelesen (dass man ihn nicht verkaufen darf).
Im Tierheim kommen immer mal Hunde nach mehreren Jahren zurück. Veränderte Lebensumstände, Umzug, Scheidung, Allergie... oder eben Beißvorfall.
Naja in einem Vertrag kann man viel rein schreiben aber ob das rechtlich stimmt.
Ist das eine andere Sache
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4. Juni 2019 um 18:50
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Ich meine nicht, dass ich es in einem Vertrag gelesen habe, sondern dass ich eine Art Präzedenzfall gelesen hatte, wo der Richter gegen das Verkaufsrecht entschieden hat.
Habe jetzt aber nochmal 15 min recherchiert und nichts Genaues dazu gefunden.
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